Pflicht zur Erholung EuGH schützt Urlaub
Luxemburg - Unternehmen müssen ihren Arbeitnehmern mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr gewähren, eine finanzielle Entschädigung anstelle dieser Ferienzeit sei unzulässig, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er widersprach damit der Auffassung des Arbeitsministeriums der Niederlande, wonach Arbeitgeber und Arbeitnehmer statt des Urlaubs auch eine finanzielle Entschädigung vereinbaren könnten. (Az: C-124/05)
Zur Begründung erklärten die Richter, der bezahlte Mindesturlaub sei "ein bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft". Er diene der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer. Die beste Schutzwirkung entfalte der Urlaub, wenn er jeweils im laufenden Jahr genommen werde. Sei dies ausnahmsweise nicht möglich, sei es aber immer noch besser, den Urlaub in das Folgejahr zu übertragen, als ihn ganz zu streichen. Demgegenüber schaffe die Möglichkeit, eine Entschädigung zu vereinbaren, einen unzulässigen Anreiz, ganz auf die Erholung zu verzichten.
ase/AFP