Post-Privilegien EU greift Bundesregierung an
Brüssel - Die Wettbewerbshüter monieren, dass die meisten Dienstleistungen, die von dem früheren Postmonopolisten angeboten würden, von der Mehrwertsteuer befreit seien. Dagegen würden private Postdienste voll besteuert, das verzerre den Wettbewerb. Für ehemalige Monopole sollten deshalb dieselben Mehrwertsteuervorschriften gelten wie für andere Anbieter auf dem Postmarkt, erklärte die EU-Behörde.
Die Kommission habe deshalb ein förmliches Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, teilte die Behörde heute mit. Das kann im schlimmsten Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof führen. Als erste Stufe wurde jedoch - wie in solchen Fällen üblich - eine förmliche Anfrage an die Bundesregierung geschickt. Der Bund hat nun zwei Monate Zeit für eine Antwort.
Im vergangenen Jahr hatten bereits mehrere Bundesländer die Abschaffung des Mehrwertsteuerprivilegs der Post gefordert. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hatte dies jedoch abgelehnt. Der Vorteil der Post durch das Privileg summiert sich nach Länderangaben jährlich auf einen dreistelligen Millionen-Betrag in Euro. Doch nicht nur in Deutschland wird der ehemalige Postmonopolist nach Auffassung der EU-Wettbewerbshüter unrechtmäßig bevorzugt: Gegen Großbritannien und Schweden leitete die Kommission aus den gleichen Gründen Verfahren ein.
ase/ddp