Postgesetz als Hebel Mindestlohn durch die Hintertür?
Berlin/Düsseldorf Die Lizenz für das Austragen von Briefen kann untersagt werden, wenn die Arbeitsbedingungen in wesentlichen Teilen erheblich schlechter sind als der Durchschnitt. So lautet sinngemäß Paragraf 6, Absatz 3, Nummer 3 Postgesetz, den das Ministerium jetzt zur Grundlage macht für die Einführung eines Mindestlohns durch die Hintertür.
Die Wettbewerber sind nach Ansicht des Ministeriums nämlich verpflichtet, ihre Gehälter an den Tarifen des Ex-Monopolisten zu orientieren - und damit kräftig anzuheben, schreibt die "Berliner Zeitung" in ihrer Internet-Ausgabe.
Im Extremfall könne die Lizenz für den Briefmarkt verweigert werden, argumentierte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gerd Andres (SPD), in einem Schreiben vom 14. September an den Vorsitzenden des Beirates der Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur, dem SPD-Bundestagsabgeordneten Klaus Barthel.
Eine Ministeriumssprecherin bestätigte SPIEGEL ONLINE, dass Andres "ein entsprechendes Denkmodell" in dem Schreiben an Barthel skizziert habe. "Ich kann aber nicht bestätigen, dass es sich dabei um aktuelle Pläne des Ministeriums handelt", sagte sie.
Mindestlohn womöglich billiger
Zu den "wesentlichen Arbeitsbedingungen" zähle Andres zufolge "vor allem die auszuübende Tätigkeit, das Arbeitsentgelt, die Arbeitszeit und den Erholungsurlaub". Ein "nicht unerhebliches Unterschreiten der üblichen Arbeitsbedingungen" und damit einen Grund, eine Brieflizenz zu widerrufen oder erst gar nicht zu erteilen, sehe der Staatssekretär immer dann, sobald die Beschäftigten eines Brief-Unternehmens "zehn Prozent oder mehr" schlechter gestellt seien.
Auch über den Vergleichsmaßstab ließ der Staatssekretär keine Zweifel: "Berücksichtigt man die Marktanteile und die Beschäftigtenzahl der Deutschen Post , ist für die 'Üblichkeit der Arbeitsbedingungen' und damit für die Festlegung einer Bezugsgröße für 'ein erhebliches Unterschreiten' der Bereich der Post zwingend einzubeziehen", heißt es in dem Schreiben. An dieser Rechtsauffassung habe sich nichts geändert, ließ Andres der "Berliner Zeitung" mitteilen.
Danach seien Post-Konkurrenten im Briefmarkt wie die vom Springer-Verlag beherrschte Pin-Group nach Ansicht des Arbeitsministeriums auch ohne Mindestlohn gesetzlich verpflichtet, ihre Löhne an die bei der Post gezahlten Tarife anzulehnen - was zu einem empfindlichen Kostenschub führen würde.
Würde als Lohnmaßstab nur der vergleichsweise niedrige Einstiegstarif der Post von 11,43 Euro je Stunde herangezogen, müssten die Wettbewerber ihren Beschäftigten gut zehn Euro Stundenlohn zahlen - deutlich mehr, als der am Widerstand der CDU gescheiterte Mindestlohn für den Briefmarkt betragen sollte, schreibt das Blatt. Würden hingegen die von der Bundesnetzagentur bisher ermittelten Durchschnittslöhne aller gut 200.000 Beschäftigten im deutschen Briefmarkt gewichtet herangezogen, so könnte diese Lohnuntergrenze für die Post-Wettbewerber noch viel höher ausfallen: 12,77 Euro wären dann je Stunde mindestens fällig - 4,37 Euro oder 53 Prozent mehr, als die Unternehmen derzeit ihren Beschäftigten im Schnitt zahlten.
mik/kaz/Reuters