Praxisgebühr Einmal Notfall, zweimal zahlen
Hamburg - Gesetzlich Krankenversicherte müssten bei Notfall-Behandlungen künftig zwei Ärzten Praxisgebühr bezahlen, berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Spätestens ab Oktober werde die Gebühr von zehn Euro pro Quartal sowohl beim Notarzt als auch bei der anschließenden Facharzt-Behandlung erhoben.
Derzeit müssen Kassenpatienten in Notfällen nur einmal beim Notarzt die Praxisgebühr zahlen. Die anschließende Behandlung beim Facharzt ist kostenfrei. Der Sprecher der KBV, Roland Stahl, sagte der Zeitung: Mit der Neuregelung solle verhindert werden, "dass Patienten ohne Grund zum Notarzt gehen".
Anmerkung: Die doppelte Praxisgebühr soll nur bei der Inanspruchnahme eines ärztlichen Notdienstes erhoben werden. Notärzte, die im Rahmen eines Rettungseinsatzes tätig werden, erheben keine Praxisgebühr.