Preisgestaltung Gasversorger müssen Auskunft geben
Düsseldorf - Beim Vorgehen der Bundesnetzagentur für mehr Transparenz bei der Zusammensetzung der deutlich gestiegenen Gaspreise haben die großen Ferngas-Netzbetreiber eine Niederlage erlitten.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf teilte heute mit, der 3. Kartellsenat habe die Anträge der Versorger zurückgewiesen, eine aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerden gegen das Auskunftsverlangen der Netzagentur anzuordnen.
Die Bundesnetzagentur hatte von allen Betreibern von Gasversorgungs-Netzen und von allen überregionalen Gasfernleitungs-Betreibern detaillierte Auskünfte unter anderem zur Preisgestaltung verlangt. Die Betreiber erklärten dazu, sie sähen dafür keinen ausreichenden Grund, und erhoben Beschwerde gegen die Verfügung. Nach Einschätzung des 3. Kartellsenats ist das Auskunftsverlangen der Bundesnetzagentur jedoch nicht zu beanstanden.
kaz/Dow Jones/ddp