Preiskrieg: Kartellamt verbietet Niedrigpreise - DER SPIEGEL
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Preiskrieg Kartellamt verbietet Niedrigpreise

Das Bundeskartellamt hat in den Preiskampf im Lebensmittelhandel eingegriffen. Aldi Nord, Lidl und Wal-Mart müssen jetzt manche Preise wieder anheben.
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Bonn - Diese Unternehmen hätten Grundnahrungsmittel wettbewerbsschädigend unter ihren jeweiligen Einstandspreisen verkauft, zu denen sie von Lieferanten bezogen wurden, erklärte Kartellamts-Präsident Ulf Böge am Freitag in Bonn. Ihnen wird untersagt, weiterhin Grundnahrungsmittel wie Milch, Butter, Zucker, Mehl, Reis und Pflanzenfett unter Einkaufspreis zu verkaufen. Die Unternehmen können dagegen Einspruch einlegen. Böge sagte, er habe keine Signale, ob die Unternehmen von Rechtsmitteln Gebrauch machen würden oder nicht. Er erwarte aber, dass sie sich an die am Donnerstag zugestellte Verfügung halten würden, da sonst Bußgelder bis zu einer Million Mark drohten.

Die Verbraucher hätten von den Kampfpreisen keinen wesentlichen Nutzen, betonte Böge. Sie machten für einen Haushalt im Monat hochgegriffen vielleicht eine Ersparnis von fünf Mark aus. Es werde so aber überlegene Marktmacht genutzt, um Kunden in die Läden zu locken, wo sie im Gesamtsortiment vielleicht im Vergleich sogar höhere Preise bezahlen müßten. Einziges Ziel ist es laut Böge, damit die Konkurrenz vom Markt zu drängen. Sei diese Taktik aber erfolgreich, würden dann für die verbleibenden Marktführer die Preiserhöhungsspielräume für das gesamte Sortiment größer, und die Verbraucher müßten wieder mehr bezahlen.

Für mittelständische und selbständige Lebensmittelhändler stelle die Preispolitik solcher marktüberlegener Unternehmen, die vom Kartellamt seit Monaten geprüft wurde, eine unzulässige Behinderung dar, sagte Böge. Die Verfahren gegen die ebenfalls überprüften Unternehmen Aldi Süd, Tengelmann/Plus und Norma seien hingegen eingestellt worden, teilte er mit. Deren Niedrigpreise seien aus Wettbewerbssicht gerechtfertigt gewesen.

Der weltgrößte Einzelhandelskonzern Wal-Mart, der in Deutschland Fuß fassen will, hatte den Preiskampf gestartet. Das US-Unternehmen habe dabei nicht nur die Verkaufspreise der Konkurrenten unterboten, sondern unzulässigerweise auch seine Einstandspreise unterschritten, erläuterte Böge. Aldi Nord habe auf den Vorstoß reagiert und die Preise noch unterboten. Dieses Vorgehen sei ebenso nicht gerechtfertigt gewesen wie das von Lidl, das wiederum auf die Preise von Aldi Nord eingestiegen sei - und zwar auch im Süden Deutschlands.