Privatsache Rente: Die Kernpunkte der Reform - DER SPIEGEL
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Privatsache Rente Die Kernpunkte der Reform

"Jede Renterin und jeder Rentner wird zuküftig mehr Rente erhalten" - mit diesen Worten preist Arbeitsminister Walter Riester sein Reformwerk, das am 11. Mai 2001 den Bundesrat passierte. SPIEGEL ONLINE nennt die wichtigsten Änderungen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Auf zwei Säulen lastet das Reformpaket - zum einen eine neue Rentenformel, zum anderen die Förderung der Eigenvorsorge im Alter. Die Kernpunkte im Einzelnen:

BEITRAGSSATZ: Derzeit liegt er bei 19,1 Prozent des Bruttogehalts. Bis zum Jahr 2020 soll er nicht über 20 Prozent steigen, bis 2030 nicht über 22 Prozent.

RENTENEINSCHNITTE: Um den Beitragssatz stabil zu halten, verringern sich die Leistungen. Zwar wachsen die Renten parallel zum Einkommen. Die Beiträge zur Altersversorgung werden allerdings herausgerechnet. Ab 2011 werden die Lohnerhöhungen nur noch zu 90 Prozent an die Renter weitergegeben.

PRIVATE VORSORGE: Arbeitnehmer müssen ab 2002 ein Prozent ihres Bruttoeinkommens in die Vorsorge einzahlen, ab 2004 dann zwei Prozent, 2006 drei Prozent und ab 2008 vier Prozent.

STAATLICHE FÖRDERUNG: Der Staat fördert die Eigenvorsorge von 2008 an mit 21 Milliarden Mark. Ob durch Zuschüsse oder Steuerentlastungen, entscheidet sich nach der für jeden Arbeitnehmer günstigsten Alternative. Die errechnet das Finanzamt.

HÖHE DER ZUSCHÜSSE: Die Zuschüsse für Normal- und Geringverdiener steigen bis 2008 pro Jahr auf 300 Mark für Ledige und 600 Mark für Verheiratete. Pro Kind erhalten die Eltern jährlich 360 Mark. Die volle Förderung erhält aber nur, wer den vorgegebenen Anteil vom Bruttoeinkommen in Sparverträgen anlegt.

EIGENHEIM: Die Vorsorge kann auch in Form einer Immobilie angelegt werden. Der Arbeitnehmer darf bis zu 100.000 Mark vom Vorsorgekonto für den Kauf seines Eigenheims verwenden. Er muss den Betrag aber in monatlichen Raten bis zum seinem 65. Lebensjahr in die Altersvorsorge zurückzahlen. Will er Haus oder Wohnung verkaufen, muss er ein neues Eigenheim erwerben oder den Verkaufserlös auf das Vorsorgekonto einzahlen. Sonst muss der Arbeitnehmer die Förderung an den Staat zurückzahlen.

ERZIEHUNGSZEITEN: Bei Müttern oder Vätern, die Kinder erziehen, steigen die Zuschläge. Für das erste Kind gibt es zwei so genannte Entgeldpunkte. Das entspricht einer zweijährigen Tätigkeit mit einem durchschnittlichen Einkommen. Für jedes weitere Kind erhält die Mutter einen "Entgeldpunkt".

GRUNDSICHERUNG: Die Gemeinden schaffen eine neue Grundsicherung für alte und erwerbsunfähige Menschen, deren Leistungsniveau höher ist als das der Sozialhilfe. Auf Regressforderungen an Familienangehörige verzichten die Kommunen weitestgehend. Der Bund überweist dafür an die Länder 800 Millionen Mark im Jahr.

WITWENRENTE: Der Ehepartner des Verstorbenen bekomt ab 2002 nur noch 55 Prozent der Rente seines Partners; bisher waren es 60 Prozent.Wenn aber einer der beiden Partner älter als 40 Jahre ist zu dem Zeitpunkt, wo das Gesetz in Kraft tritt, erhält er den alten Rentensatz.