Probleme vor Börsengang Googles milliardenschwerer Patzer
Hamburg/Washington - Laut einem Prospekt , den Google am Mittwoch bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereicht hat, wurden seit September 2001 im Rahmen mehrerer Vergütungsprogramme insgesamt 28,8 Millionen Optionen auf Google-Aktien (Typen A und B) an Mitarbeiter und andere Personen ausgegeben. Dabei hat Google nach eigenen Angaben das US-Wertpapiergesetz sowie Gesetze mehrerer Bundesstaaten missachtet.
Keines der insgesamt vier im Prospekt aufgeführten Aktienoptionsprogramme sei wie vorgeschrieben der US-Börsenaufsicht zur Kenntnis gebracht worden. Die Ausgabe der Optionen "könnte einen Bruch der Wertpapiergesetze des Bundes, der Staaten oder beider" darstellen. Dem Unternehmen zufolge drohen Klagen in 18 Staaten sowie auf Bundesebene.
Folgen kaum absehbar
Googles Patzer ist ein schwerer Schlag für den Suchmaschinenanbieter, der in Kürze sein Börsendebüt (IPO) geben will. Vergangen Woche hatte Google die Registrierungsseite für das Online-Auktionsverfahren freigeschaltet, in dessen Rahmen vermutlich ab kommender Woche die Aktien verkauft werden sollen. Schon am Dienstag könnte laut "Wall Street Journal" die Erstnotiz an der New Yorker Nasdaq erfolgen.
Googles nun bekannt gewordener - mutmaßlich vielfacher - Rechtsbruch wirft zahlreiche Fragen auf. Wie konnte ein Patzer dieser Größenordnung passieren? Die internen Kontrollen des jungen Unternehmens scheinen komplett versagt zu haben. Drei der fraglichen Aktienoptionsprogramme wurden laut Google im Jahr 2003 aufgelegt, als ein baldiger Börsengang bereits absehbar war.
Zweifel an Googles Controlling
- Microsoft:Angriff auf Google
- Google:Börsengang bereits am Dienstag möglich
- Googles Prospekt (04.08.04)
Für gewöhnlich werden Börsenkandidaten von Ihren Anteilseignern und den beteiligten Banken vor der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts einer Prüfung auf Herz und Nieren (so genannte due diligence) unterzogen, um etwaige rechtliche Risiken aufzudecken. Wie Googles Finanzexperten mehrere Millionen nicht registrierter Aktienoptionen entgehen konnten, ist noch unklar. Auf jeden Fall wirft der Vorgang ein äußerst schlechtes Licht auf die internen Kontrollen des Unternehmens.
Zudem ist fraglich, ob Googles Eingeständnis noch rechtzeitig erfolgt ist. Börsenaspiranten sind verpflichtet, der Öffentlichkeit in ihrem Verkaufsprospekt sämtliche rechtlichen und finanziellen Risiken offen zu legen - ansonsten sind nach erfolgter Emission Schadenersatzklagen möglich. Das eigentliche Auktionsverfahren hat zwar noch nicht begonnen, allerdings läuft bereits die Registrierungsphase. Es ist unklar, welche rechtlichen Risiken für Google aus dem Patzer erwachsen. Selbst eine Verschiebung des Börsengangs schließt das Unternehmen inzwischen nicht mehr aus. Laut dem Prospekt werde das IPO erfolgen "sobald es praktikabel" erscheine.
Google bietet den 1105 betroffenen Personen an, die Aktienoptionen zurückzukaufen. Insgesamt will das Dotcom für die ausstehenden Warrants 25,9 Millionen Dollar zahlen. Vielen der Optionshalter dürfte das zu wenig sein: Nach dem Börsengang könnten die ausstehenden Optionen bis zu drei Milliarden Dollar wert sein.