Raten auf den Todesfall - DER SPIEGEL
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FINANZPOLITIK Raten auf den Todesfall

Berliner Finanzpolitiker wollen die Erbschaftsteuer abschaffen und durch eine Art kontinuierliche Vermögensteuer ersetzen.
Von Wolfgang Reuter
• aus DER SPIEGEL 17/2007
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Michael Meister ist ein gemüt-licher Pragmatiker - und ein friedlicher, bodenständiger Mensch. Sein Lieblingsgetränk sei Milch, schreibt er auf seiner Homepage, seine Lieblingsspeise gibt er mit Kartoffelpuffer an. Er ist nicht für Aufregungen gut.

Dennoch hat der Fraktionsvize der Union im Bundestag vergangene Woche einen wahren Glaubenskrieg vom Zaun gebrochen, als er öffentlich die Frage stellte: »Braucht Deutschland überhaupt eine Erbschaftsteuer?« Das saß.

SPD-Chef Kurt Beck rügte die »unverantwortliche Vorgehensweise« postwendend. Andere Sozialdemokraten, darunter der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner, drohten mit der Blockade wichtiger Projekte im Bundesrat, sollte die Koalition das Ansinnen weiterverfolgen. Selbst Parteifreunde distanzierten sich: »Ich halte nichts von einer Abschaffung«, sagte Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU). Doch Meister fand auch Unterstützer - etwa CSU-Wirtschaftsminister Michael Glos sowie den finanzpolitischen Sprecher seiner Fraktion, Otto Bernhardt. Der will nun wiederum versuchen, einen Kompromiss zu finden.

Bernhardt, aber auch »viele andere in der Union«, wie der Politiker versichert, wollen die Erbschaftsteuer zwar abschaffen, »aber keinesfalls ersatzlos streichen«. Der Finanzexperte liebäugelt damit, die Steuer durch eine Art Abschlagsteuer auf die Erträge von Vermögen zu ersetzen. Die Blaupause dafür hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young geliefert.

Ein Beispiel: Wer das Glück hat, das Wohnhaus seiner Eltern im Wert von einer Million Euro zu erben, muss heute einmalig etwa 75 000 Euro bezahlen. Nach Bernhardts Modell würde diese Zahlung künftig wegfallen - dafür wäre aber ein jährlicher Aufschlag auf die Grundsteuer fällig. Freibeträge, etwa auf selbstgenutzte Immobilien, wären möglich.

Bei Betriebsvermögen würde die Zahlung auf die Gewerbeertragsteuer erhoben - bei Kapitalvermögen auf die ab 2009 geltende pauschale Ertragsteuer. Die Höhe der fälligen Zahlungen könnte so festgelegt werden, dass die Summe dem jährlichen Aufkommen der Erbschaftsteuer entspricht.

»Selbst eine Progression der Abschlagssätze ist ohne weiteres denkbar«, sagt Günther Jordan, Steuerfachmann von Ernst & Young und Urheber des Modells. Die Regierung könnte die Sätze deshalb so gestalten, dass die neue Steuer für den Einzelnen - bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung - der Belastung durch die heutige Erbschaftsteuer gleichkommt.

Allerdings würde die alternative Steuer nicht nur im Todesfall erhoben, sondern jedes Jahr - als eine Art Ratenzahlung auf den Erb- als Ernstfall.

Doch in den Köpfen der Menschen ist die Erbschaftsteuer seit vielen Jahrzehnten fest verankert - als adäquates Mittel der Umverteilung von oben nach unten. Wer Millionen geschenkt bekommt, soll der Gemeinschaft etwas abgeben, solange »Oma ihr klein' Häuschen« außen vor bleibt, wie SPD-Generalsekretär Hubertus Heil seiner Klientel verspricht.

Doch gerade Omas Häuschen droht derzeit in die Klauen des Fiskus zu geraten. Das Bundesverfassungsgericht forderte Ende Januar von der Bundesregierung, die niedrige Bewertung von Immobilien bei der Bemessung der Erbschaftsteuer bis Ende 2008 aufzugeben (SPIEGEL 6/2007). Sonst entfällt die Erbschaftsteuer ganz.

Seither überlegen Politiker, wie alle Vermögenswerte zunächst marktgerecht und gleich bewertet werden könnten. Anschließend sollen dann die Steuersätze für die unterschiedlichen Vermögensarten errechnet und so festgesetzt werden, dass sich für die Erben möglichst wenig ändert.

Doch das ist problematisch. Denn laut den Verfassungsrichtern können einzelne Vermögensarten zwar unterschiedlich stark belastet werden, allerdings muss dies sachlich begründet sein. Mangelnde Durchsetzungskraft oder fehlende Konfliktbereitschaft innerhalb der Großen Koalition sind als Entschuldigung kaum akzeptabel.

Die Abschlagsteuer dagegen wäre verfassungskonform, weil sie längst etablierte Steuern als Grundlage nutzt. »Und der bürokratische Aufwand wäre um ein Vielfaches geringer«, versichert Jordan. Die aufwendige Bewertung von Vermögen im Todesfall fiele ersatzlos weg.

Zwar hat der Koalitionsausschuss auf Druck des empörten SPD-Chefs Beck reflexartig beschlossen, die Erbschaftsteuer in der jetzigen Form zu erhalten. Doch auch in den Reihen der Sozialdemokraten wird die Idee nicht überall verworfen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Wend, sieht in dem Vorschlag »eine interessante Überlegung, die wir uns näher ansehen sollten«. Ihn überzeugt, dass damit »völlig unbürokratisch eine Art kontinuierliche Vermögensteuer« erhoben werden könnte. WOLFGANG REUTER

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