Raten mit Reue
Es war früh am Morgen, als es an der Haustür klingelte, Bevor Frau Elfriede Raser* in Schwäbisch Gmünd richtig wach war, hatte sie sich bereits verpflichtet, ein Jahr lang Babynahrungs- und Badezusatz-Produkte im Wert von 233,60 Mark zu beziehen.
Um die Gesundheit ihres Kindes besorgt, hatte sie den Dauerliefervertrag unterschrieben, ohne sich über die finanziellen Folgen im klaren zu sein. Als sie ihrem Mann von der Bestellung berichtete, ließ sich nichts mehr rückgängig machen: Die Firma bestand auf Abnahme und schickte prompt einen Zahlungsbefehl.
Wie Elfriede Raser geht es täglich Tausenden von Leichtsinnigen und Gutgläubigen, die sich an der Haustür oder auf der Straße, in Kino- oder Gasthaus-Sälen, auf Kauf-Partys oder »Sales Meetings« Sachen aufreden las-
* Der Name wurde von der Redaktion geändert.
sen, die sie entweder gar nicht brauchen oder sich nicht leisten können.
Der zugige Platz zwischen Tür und Angel ist zur beliebten Anlaufstelle für windige Vertreter geworden, deren verkaufspsychologisches Rezept sich meist im Überrumpeln, Überreden und Übervorteilen erschöpft.
Und die Stärke dieser Über-Männer des deutschen Einzelhandels sind die Schwachen. Ob es darum geht, zwei fast sechzigjährigen Schwestern in München teure Abiturkurse zu verkaufen, bei einem Analphabeten in Düsseldorf einen Computer-Lehrgang loszuwerden oder einem rüstigen Opa in Berlin ein Rheumakissen für 178 Mark aufzuschwatzen, das im Fachgeschäft hundert Mark billiger wäre -- keiner. an dem sich nicht verdienen ließe.
Den Überredungskünstlern einer Branche, die immerhin rund zwei Milliarden Mark jährlich umsetzt, soll bald das Hand- und Mundwerk gelegt werden. In großer Koalition haben die Parlamentarier aller Parteien im Bundestag jetzt ein Gesetz verabschiedet, das vom 1. Oktober an wenigstens die unseriösen Praktiken bei Abzahlungsgeschäften und ähnlichen Verträgen -- beispielsweise Abschluß von Zeitschriftenabonnements, Teilnahme an Fernlehrkursen oder Mitgliedschaft in Bücherbünden -- erschweren soll.
Mit dreifachem Schutz wollen die Bonner Volksvertreter die trickgefährdeten Teilzahlungskäufer gegen zungenfertige Verkäufer immunisieren: >Eine Reuefrist soll den Käufern erlauben, ihren Kaufentschluß binnen einer Woche per Brief zu widerrufen;
* eine drucktechnisch besonders hervorgehobene und gesondert zu unterschreibende Belehrung soll sie davor bewahren, ihr Widerrufsrecht in der Bleiwüste des Kleingedruckten suchen zu müssen (wird nicht belehrt. läuft die Frist nicht ab); die schriftliche Angabe des tatsächlichen Jahreszinses soll die Käufer warnen, das mit dem Abzahlungsgeschäft verbundene finanzielle Engagement zu unterschätzen.
Mit dem neuen Abzahlungsgesetz haben die Parlamentarier ein Stück sozialer Rechtspolitik vollzogen und sichtbar gemacht, wohin »das alte, eherne und schöne Prinzip« -- so die SPD-Abgeordnete Herta Däubler-Gmelin -- des pacta sunt servanda (Verträge müssen gehalten werden) gerade bei Abzahlungsgeschäften führt.
Der Verbraucherschutz fiel nun sogar erheblich schärfer aus als ursprünglich geplant: Das einwöchige Widerrufsrecht soll für sämtliche Ratenkäufe gelten, gleich ob sie an der Haustür oder in Kaufhäusern, in Supermärkten oder Fachgeschäften abgeschlossen wurden.
Freilich war es nicht nur Reformeifer, der die einträchtigen Volksvertreter so weit über die angepeilte Zielgruppe der
Haustürgeschäfte-Macher hinausschießen ließ. Massiver Druck der Direktverkäufer-Lobby. die mit
Verfassungsklage drohte, wenn der stationäre Einzelhandel vom Widerrufsrecht verschont bliebe, hat die Kurskorrektur erleichtert.
Die Sorge der Direktverkäufer ist verständlich: Nachdem
es ihnen schon nicht gelungen ist, mit der Gründung eines eigenen Public-Relations-Arbeitskreises und Sprüchen ihres Spitzenfunktionärs, des Wuppertaler Staubsaugerfabrikanten Friedemann Hollmann ("Der Markt reinigt sich von selbst"), das Gesetz zu verhindern, wollen sie jetzt die bittere Pille des Widerrufs wenigstens in guter Gesellschaft schlucken -- gemeinsam mit der seriösen Konkurrenz.
Doch auch dieser Sieg in der Niederlage kann die Direktvertriebs-Leute um Hollmann nicht mehr recht freuen. Rechtspolitiker der SPD wollen einen neuen Gesetzentwurf erarbeiten, der ein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften selbst dann vorsieht, wenn nicht Teilsondern Barzahlung vereinbart ist. Ein solches Gesetz könnte den Direktverkäufern auch noch den Rest verderben: Mehr als die Hälfte ihrer Geschäfte hahen keinen Ratenschwanz.