Ratgeber: So wechseln Sie Ihren Strom- und Gasanbieter - DER SPIEGEL
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Ratgeber So wechseln Sie Ihren Strom- und Gasanbieter

Wer seine Strom- oder Gasrechnung zu hoch findet, sollte den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter prüfen. Bis zu 30 Prozent Ersparnis sind möglich, sagen Verbraucherschützer. SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Wie finde ich den günstigsten Anbieter?

Während Kunden bei Stromanbietern die freie Wahl haben, sind die Alternativen an Gaslieferanten überschaubar. Bei der Eon-Tochter "E wie Einfach", Nuon, Klickgas oder GGEW kommen Kunden oft günstiger weg als bei den lokalen Versorgern. Kostenlose Preisvergleiche für Strom und Gas finden sich etwa unter www.stromtipp.de, www.stromseite.de oder www.verivox.de. Zur Berechnung des Tarifs genügt der Jahresverbrauch laut der jüngsten Strom- oder Gasrechnung und die Postleitzahl. Dabei sollte man darauf achten, ob der angegebene Preis die Strom- und Mehrwertsteuer sowie das Netznutzungsentgelt enthält.

Worauf muss ich im Vertragstext achten?

Wichtig sind Laufzeiten und Kündigungsfristen. Seit vergangenem Herbst betragen sie für Strom und Gas einen Monat zum Ende des Folgemonats. Nach einem Umzug verkürzt sich die Frist sogar auf zwei Wochen. Wer wegen einer Preiserhöhung seinem Stromanbieter kündigt, für den gilt der alte Tarif weiter, bis der Wechsel perfekt ist. Gasanbieter ködern wechselwillige Kunden vor allem mit Festpreisgarantien - ein Vorteil nur bei steigenden Preisen.

Wie funktioniert der Wechsel?

Nachdem der Kunde den Vertrag an den neuen Anbieter geschickt hat, übernimmt dieser die restlichen Formalitäten, darunter die Kündigung des bisherigen Versorgers. Der Stromzähler muss nicht ausgetauscht werden.

Kann ich bei einem Wechsel plötzlich ohne Strom oder Gas da stehen?

Nein. Der lokale Versorger ist gesetzlich verpflichtet, alle Haushalte zu versorgen - auch wenn sie nicht mehr Vertragspartner sind. Er kann also den Strom oder das Gas nicht einfach abstellen, weil ein Kunde gekündigt hat. De facto kommen auch nach dem Anbieter-Wechsel Strom und Gas weiterhin vom lokalen Versorger. Der neue Anbieter stellt nur die von seinem Kunden benötigte Menge in das allgemeine Netz ein und zahlt dem lokalen Versorger eine so genannte Durchleitungsgebühr für den Transport bis in den Haushalt.

wal/AFP