Reaktionen Thierse nennt Manager unanständig
Berlin/Düsseldorf - "Nur weil sie rechtlich offenbar nicht geahndet werden kann, ist die Selbstbedienung bei Mannesmann moralisch noch lange nicht zu rechtfertigen, sondern schlicht unanständig", sagte Thierse in einer ersten Reaktion auf das Urteil. Das gelte auch für die Höhe vieler Managergehälter, Sonderdotationen und Abfindungen. Empörend werde die Selbstbedienung der Spitzenverdiener, wenn sie mit Forderungen an Arbeitnehmer nach weniger Lohn und längeren Arbeitszeiten einhergehe. "Das ist maßlos und sprengt jede noch so großzügige Vorstellung von Gerechtigkeit. Vorbilder sind solche Wirtschaftseliten nicht. Für niemanden."
Der SPD-Finanzexperte Joachim Poß erklärte, die Freisprüche änderten nichts daran, dass die schamlose Selbstbedienung der Mannesmann-Führung ein ganz besonderer Skandal in der deutschen Wirtschaftsgeschichte bleibe. "Und dasselbe gilt für die bisweilen dreisten Rechtfertigungsversuche der Angeklagten im nun zu Ende gegangenen Verfahren." Rainer Brüderle, Wirtschaftsexperte der FDP nannte die Urteile "nur Freisprüche zweiter Klasse". Der Einfluss von Gewerkschaften und Banken in den Aufsichtsräten müsse überprüft werden. "Beide Gruppe haben meist Interessenkollisionen. Sie sind zugleich Schiedsrichter und Mitspieler." Am Ende werde zur Lösung dieses Problems wohl der Gesetzgeber gefragt sein.
Schelte von der Richterin
Die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer hatte vor ihrem Urteilsspruch gerade die dauernde Einmischung von Politikern und Medien während des Prozesses beklagt.
Noch nie in ihren 25 Dienstjahren sei derart versucht worden, auf das Urteil Einfluss zu nehmen, ließ Koppenhöfer in einer vorbereiteten Erkärung die Zuhörer wissen. "Das reichte von Telefonterror bis zu offenen Drohungen", sagte sie. "Dass sich sämtliche Stammtische melden, war nicht überraschend. Überraschend war, wer an den Stammtischen Platz genommen hat. Zu den Stammtischrechtsexperten gehörten auch Politiker, die Straftatbestände wie 'Sauerei' erfunden haben."
Verteidigung und Angeklagte hätten versucht, die Presse zu instrumentalisieren. "Das mag ihr Recht sein. Ob es ein gutes Recht ist, sei dahingestellt. Dass das auch von Seiten der Staatsanwaltschaft geschieht, war mir neu. Das halte ich für unangebracht." Dann wies die Richterin darauf hin, dass das Gericht nur für die Bewertung der strafrechtlichen Relevanz zuständig gewesen sei, nicht aber dafür, ein Moralurteil zu sprechen. Die Kammer hatte nach ihren Worten Zweifel. "Und Zweifel werden im deutschen Strafrecht zu Gunsten der Angeklagten ausgelegt. Man muss Angeklagten nicht alles glauben. Man darf ihnen aber auch nicht alles unterstellen."
Freispruch für alle
Das Urteil selbst war danach keine Überraschung mehr - Freispruch für alle Angeklagten. Die Tatvorwürfe der schweren Untreue seien nicht belegt worden, sagte Koppenhöfer. Neben Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann verlassen auch der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser, der ehemalige IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel und Ex-Aufsichtsratschef Joachim Funk den Gerichtssaal als freie Männer.
Koppenhöfer bestätigte damit die Einschätzung, die die 14. Große Strafkammer bereits Ende März formuliert hatte. Schon damals habe sie keine strafrechtlich zu ahndenden Tatbestände erkennen können, sagte die Richterin.
Gleichwohl habe die Gewährung der Millionenprämien gegen das Aktienrecht verstoßen, weil sie nicht im Unternehmensinteresse Mannesmanns gelegen habe, sagte Koppenhöfer. Ackermann und seine Kollegen des Mannesmann-Aufsichtsratspräsidiums hätten ihre Handlungsspielräume überschritten. Ein Klärung dieser Frage könne aber nur ein Zivilgerichtsverfahren herbeiführen.
Für die Staatsanwälte bedeutet der Spruch eine schwere Niederlage. Sie hatten den Managern und Gewerkschaftern im Zusammenhang mit der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone Anfang 2000 vorgeworfen, durch die Zahlung von Prämien und Pensionen Aktionärsvermögen in Höhe von 57 Millionen Euro veruntreut zu haben.
Auch der Vorwurf der Käuflichkeit gegen Esser konnte nicht bewiesen werden. Nach Ansicht der Ermittler hatte der ehemalige Mannesmann-Chef für seinen abrupten Kurswechsel im Übernahmekampf zu Anfang des Jahres 2000 eine Art Prämie in Höhe von 15 Millionen Euro erhalten. Anfangs hatte er die Übernahme des traditionsreichen Mannesmann-Konzerns durch Vodafone noch vehement abgelehnt - um schließlich am Ende unvermutet einzuknicken.
Der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk soll sich der Anklage zufolge sogar selbst begünstigt haben. Für ihn hatte die Staatsanwaltschaft deshalb die höchste Strafe gefordert. Drei Jahre sollte Funk hinter Gitter, Esser zweieinhalb Jahre. Für die übrigen vier Angeklagten hatten die Staatsanwälte Bewährungsstrafen beantragt. Ackermann sollte zwei Jahre erhalten, der frühere IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel ein Jahr und zehn Monate. Jeweils ein Jahr Haft auf Bewährung hatte die Anklage für den ehemaligen Mannesmann-Betriebsratsvorsitzenden Jürgen Ladberg, der ebenfalls mit im Präsidium des Aufsichtsrates saß, sowie für den Esser-Mitarbeiter Dietmar Droste verlangt.
"Rufschädigung kann überwunden werden"
Ackermann sagte in seiner ersten Reaktion vor Gericht, er sei dankbar, dass alle Vorwürfe der Käuflichkeit vom Tisch seien: "Ein Freispruch ist ein Freispruch." Esser gab sich wieder gewohnt selbstbewusst: "Das Gericht hat erklärt, dass die Vorwürfe gegen mich falsch sind." Und er fügte hinzu: "Mit diesem Urteil kann die Rufschädigung überwunden werden."
Angesichts der Richterschelte hielten sich die Kritiker zunächst zurück. Gerne hätte die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) eine Klärung hinsichtlich der Angemessenheit von Sonderzahlungen für Manager herbeigeführt, sagte ein DSW-Sprecher. Er räumte aber ein, dass diese wichtige aktienrechtliche Frage nur in einem zivilrechtlichen Verfahren geklärt werden könne. Damit aber sei aller Voraussicht nach zunächst nicht zu rechnen. Denn als Kläger komme zum einen nur die Mannesmann-Mutter Vodafone in Frage, die naturgemäß nichts in die Wege leiten werde.
Allenfalls sei noch denkbar, dass aus dem Kreis der Vodafone-Aktionäre ein Zivilprozess angestrengt werde, sagte der Sprecher. Es wäre aber auch sehr positiv gewesen, wenn im Zuge des Strafverfahrens der aktienrechtliche Begriff der Angemessenheit von Vorstandsbezügen eine Präzisierung erfahren hätte. Doch dürfte der Mannesmann-Prozess nach Ansicht der Aktionärsschützer zumindest dazu geführt haben, dass in Aufsichtsräten künftig sensibler mit dem Thema Tantiemen umgegangen werde, so der Sprecher.
Noch aber hoffen die Aktionärsschützer auf die zweite Instanz. Ob es die geben wird, darüber muss die Staatsanwaltschaft jetzt entscheiden. Der Leitende Oberstaatsanwalt Hans-Reinhard Henke mahnt jedoch zur Geduld. Erst nach genauem Studium der Urteilsbegründung werde über das weitere Vorgehen entschieden.