KERNKRAFTWERKE Rechts-Hilfe für Stromkonzerne
Energiekonzerne in Deutschland bekommen bei der Verteidigung milliardenschwerer Rückstellungen für Atomkraftwerke gegen den Zugriff der spanischen Energiekommissarin Loyola de Palacio unerwartete Unterstützung durch den Juristischen Dienst des EU-Ministerrats. Der Europäische Gerichtshof, analysierte jüngst die schwedische Ratsjuristin Eva Karlsson vor der Ministerarbeitsgruppe Kernenergie, habe der Gemeinschaft zwar die Kompetenz eingeräumt, Sicherheitsfragen zu regeln. Es gehe aber nicht an, den Mitgliedstaaten detailliert vorzuschreiben, wie die notwendigen Milliarden für den Abriss der Meiler sowie für den Bau von Zwischen- und Endlager gesichert werden sollen. Genau das plant die Kommissarin in ihrem »Nuclear-package«. Sie will garantiert sehen, dass die Gelder, allein für deutsche Kernkraftwerke etwa 40 Milliarden Euro, zuverlässig bereitstehen, wenn sie gebraucht werden - selbst dann, wenn der Stromproduzent Pleite gehen sollte. Zu diesem Zweck sollten die Konzerne die Milliarden zum Beispiel nicht mehr für den Aufkauf von Konkurrenten nutzen dürfen. Vielmehr sollte das Geld in interne oder noch besser in externe Fonds konkurssicher ausgelagert werde. Die Kompetenz, solche Vorschriften zu initiieren, lasse sich aus dem Euratom-Vertrag nicht herleiten, urteilte die schwedische Juristin jetzt. Die Verbindung zwischen Sicherheit und Finanzierungsweise sei zu »indirekt«. Eine schriftliche Version ihrer Expertise kündigte Karlsson für den September an.