Rechtsstreit: Die dunklen Machenschaften der Winnie-Puh-Familie - DER SPIEGEL
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Rechtsstreit Die dunklen Machenschaften der Winnie-Puh-Familie

Walt Disney hat einen 13-jährigen Gerichtsstreit um Lizenzgebühren für die Figur Winnie Puh gewonnen. Die Richter entschieden jedoch nicht wegen der eindeutigen Rechtslage zu Gunsten des Konzerns. Ausschlaggebend waren vielmehr die Betrügereien von Disneys Kontrahenten.
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Los Angeles - Die Szene klingt mehr nach einer alten Folge aus der Jugendbuch-Reihe "Die drei ?" als nach einem guten Agenten-Thriller: Ein windiger Privatdetektiv klettert auf Müllkippen herum und gräbt dort vertrauliche Disney-Dokumente aus.

Die Papiere sollten beweisen, dass die Familie Slesinger einen Anspruch auf Hunderte Millionen Dollar gegen den Unterhaltungskonzern Disney besitzt, die aus den Einnahmen rund um die Winnie-Puh-Figur stammen. Doch die Akten hatten einen Haken: Sie waren mit einem Stempel "Geheim" versehen und als solche als Beweis vor Gericht nicht zulässig. Um die Verwendung trotzdem sicherzustellen, hatte der Privatdedektiv die "Geheim"-Vermerke kurzerhand getilgt.

Doch der Richter bemerkte den Schwindel, und damit brach die Klage wie ein Kartenhaus zusammen. Den Klägern warf er sogar vor, ihren Millionen-Dollar-Anspruch erschleichen zu wollen.

Die Vorgeschichte dieses Rechtsstreits reicht zurück bin in die sechziger Jahre: Damals hatte Walt Disney  der Familie Slesinger, die jetzt als Kläger auftritt, die Vermarktungsrechte für Winnie Puh abgekauft. Die Einnahmen aus den Produkten rund um den Teddybär und seine Freunde brachten Disney schon kurz darauf Einnahmen von einer Milliarde Dollar im Jahr - mehr als sogar Mickey Mouse in die Disney-Kassen spülte.

1991 zogen die Slesingers vor Gericht. Angeblich hatte der Disney-Konzern ihnen Lizenzgebühren aus der Vermarktung von Videokasseten, Spielen und DVDs vorenthalten. In dem Vertrag zwischen Disney und den Klägern war die Verpflichtung zu den Zahlungen zwar nicht enthalten. Den Slesingers zufolge standen sie ihnen dennoch zu, da sie Bestandteil einer mündlichen Vereinbarung gewesen seien.

Nach Angaben von Disney hat der Konzern den Klägern seit 1982 bereits insgesamt 83 Millionen Dollar für die Vermarktung von etwa Stofftieren oder Winnie-Puh-Kleidung überwiesen. Durch die Abweisung der Klage sei die jahrelange Auseinandersetzung jetzt endgültig beigelegt, meinen die Anwälte des Medienriesen.

Nicht so die Kläger: Sie wollen die Entscheidung des Gerichtes anfechten und in Berufung gehen. "Dieses Urteil sendet ein völlig falsches Signal", kommentierte ein Anwalt der Slesingers den Richterspruch. "Unternehmen wie Disney glauben jetzt, es sei völlig in Ordnung, sein Wort zu brechen und Verträge zu verletzen."