Reform der Unternehmensteuer: Steinbrücks Mogelpackung - DER SPIEGEL
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Reform der Unternehmensteuer Steinbrücks Mogelpackung

Nach dem Hickhack beim Thema Gesundheit ist die Unternehmensteuerreform das einzige Projekt, mit dem die Große Koalition wirtschaftspolitisch noch punkten könnte. Der bisherige Entwurf lässt aber eine Mogelpackung befürchten, schreibt der Steuerexperte Stefan Homburg.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Hannover - Im Koalitionsvertrag las sich das steuerpolitische Programm der Koalition noch so: "Nur mit einer Weiterentwicklung der Unternehmensbesteuerung werden wir die Steuerbasis in Deutschland sichern, Investitionsanreize setzen und so neue Arbeitsplätze schaffen und das wirtschaftliche Wachstum insgesamt beleben." Inzwischen hat die Koalition Eckpunkte vereinbart, die das Gegenteil befürchten lassen. Die Unternehmen haben sich dazu nur verhalten geäußert. Vermutlich waren sie vom Protest des linken Flügels der SPD beeindruckt, der sich scharf gegen die Senkung des Körperschaftsteuersatzes wandte.

Nun wäre es aber leichtsinnig, wenn die Unternehmen ihr Urteil ausgerechnet am finanzpolitischen Sachverstand der SPD-Linken ausrichteten. Auch die versprochene Entlastung von fünf Milliarden Euro erscheint wenig beruhigend, weil im Detail zahlreiche Mehrbelastungen drohen. Zwei Beispiele, die zeigen, wie sich die Steuerbelastung durch die Reform verändern könnte:

Beispiel 1: Ein lediger Einzelunternehmer aus Frankfurt am Main, dessen innovatives Unternehmen floriert und einen Gewinn von 300.000 Euro abwirft, muss ab 2008 "Reichensteuer" zahlen: Sein Spitzensteuersatz steigt von 42 auf 45 Prozent. Weil Frankfurt für gewerbliche Einkünfte einen Hebesatz von 490 Prozent festgesetzt hat, wird der Gewinn zusätzlich mit 17,2 Prozent Gewerbesteuer belastet, wovon ein Teil allerdings mit der Einkommensteuer verrechnet werden kann. Summa summarum unterliegt der Gewinn des Unternehmers einer Grenzbelastung von 51,3 Prozent durch Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag; hinzu kommt eventuell die Kirchensteuer. Das ist deutlich mehr als bisher. Ganz allgemein wird die Spitzenbelastung für Personenunternehmen ab 2008 entweder steigen oder bestenfalls unverändert bleiben.

Neue Belastungen

Zusätzlich werden alle Personenunternehmen durch verschiedene Steuerverschärfungen getroffen. Hierzu gehört vor allem der Wegfall der degressiven Abschreibung, die es derzeit erlaubt, bei Investitionen im ersten Jahr 30 Prozent der Anschaffungskosten abzusetzen. Den Wegfall der degressiven Abschreibung will die Koalition nur bei kleinen Unternehmen durch Ausweitung der Ansparabschreibung, die geplante Investitionen entlastet, kompensieren. Hinzu kommt eine Begünstigung einbehaltener Gewinne, auf die mancher noch große Hoffnung setzt.

Nun gut, für Personenunternehmen ist die Steuerreform also eher nachteilig. Profitieren denn wenigstens die Kapitalgesellschaften?

Beispiel 2: Der Frankfurter Unternehmer hat sein Einzelunternehmen inzwischen in eine GmbH umgewandelt. Ab 2008 zahlt die GmbH 15 Prozent Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Das macht insgesamt fast 33 Prozent.

Sollte die Gesamtbelastung nach den Versprechungen des Bundesfinanzministers denn nicht unter 30 Prozent bleiben? Das schon, aber er hat nicht gesagt, in welcher Gegend. Nach Steinbrücks Rechnung beträgt die Belastung rund 30 Prozent, weil er einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 unterstellt. Einen derart geringen Hebesatz gibt es in keiner einzigen deutschen Großstadt. Immerhin wird die Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften in bäuerlichen Gegenden mit niedrigen Hebesätzen künftig moderat sein. Allerdings gibt es dort kaum Kapitalgesellschaften.

Gleichwohl erscheint eine Gewinnbelastung der GmbH von 33 Prozent gegenüber 51,3 Prozent beim Einzelunternehmer zunächst nicht übel. Diese Belastung betrifft aber nur den einbehaltenen Gewinn. Schüttet der Frankfurter Unternehmer Gewinne seiner GmbH aus, um davon zu leben, kommt es zu einer Nachversteuerung, die den Durchschnittsatz auf 50,7 Prozent und damit in die Nähe des Spitzensatzes eines Einzelunternehmers hochtreibt. Der Grund: Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften unterliegen künftig einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Bisher halbierte das sogenannte Halbeinkünfteverfahren die Spitzenbelastung auf 21 Prozent. Der Wechsel zur Abgeltungsteuer verschärft die Belastung der Ausschüttungen.

Kompliziert wie nie

Folglich können Grenzbelastungen von über 50 Prozent durch Umwandlung in eine GmbH nicht vermieden werden. Der Frankfurter Unternehmer muss aber auch nicht umwandeln, weil er einbehaltene Gewinne nach der Reform fiktiv der Körperschaftsteuerbelastung unterwerfen kann, sofern er spätere Entnahmen nachversteuert. Diese Idee einer Begünstigung einbehaltener Gewinne von Personenunternehmen klingt revolutionärer als sie ist, weil ein solches Privileg schon 1931, dann während des Zweiten Weltkriegs und schließlich noch einmal 1950 in das deutsche Steuerrecht eingeführt wurde. Freilich wurde die Begünstigung jeweils nach einigen Jahren wieder gestrichen, weil sie nicht administrierbar war.

Volkswirtschaftlich ergibt sich folgendes Fazit: Die große Koalition hat in ihrem Streben nach einer Maximierung des Steueraufkommens alle anderen Ziele der Steuerpolitik aus den Augen verloren. Über welche Wirkungskanäle die Unternehmensteuerreform zu mehr Wachstum und Beschäftigung führen soll, bleibt unerfindlich, das vorgelegte Zahlenwerk ebenso. Und noch etwas ist interessant und zugleich enttäuschend: A priori hätte man der Koalition zugetraut, überfällige handwerkliche Aufgaben anzugehen, vor allem die im Koalitionsvertrag noch vorgesehene Vereinfachung und Systematisierung des Steuerrechts. Das ist nun Schall und Rauch, denn die Unternehmensteuerreform stellt in Sachen Komplizierung des Steuerrechts alles Gekannte in den Schatten - auf ein Neues also nach der Wahl 2009.