Reformruine Arbeitsmarkt Das leere Minijob-Versprechen
Berlin - Alltag in einer Behörde: Zu Jahresbeginn verfügten die obersten Haushälter, dass bei der Gebäudereinigung drei Millionen Euro eingespart werden müssen. In der neuen Ausschreibung wird deshalb ein so niedriger Betrag angesetzt, dass die Bewerber richtig knapp kalkulieren müssen. Es wird weggerechnet, was geht. Um billiger anbieten zu können, reduzieren sie die Zahl der regulär angestellten Reinigungskräfte auf ein Minimum, und stellen dafür ein Heer von Minijobbern ein. So geschehen in der Bundesagentur für Arbeit, die ihre Flure und Büros seit diesem Jahr von Menschen putzen lässt, die nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert sind.
Was in den Augen der Steuerzahler als vorbildlicher Sparkurs gelten mag, ist für Jörg Wiedemuth nur ein weiteres Beispiel für die Entwicklung, die seit Einführung der Minijobs vor einem Jahr kaum noch zu stoppen ist. Besonders bei Gebäudedienstleistungen - zu denen auch die Reinigungsfirmen zählen -, im Einzelhandel, bei Pflegediensten und im Gastronomiegewerbe seien Hunderttausende von regulären Arbeitsverträgen in Minijobs umgewandelt worden, sagt der Leiter der Abteilung Tarifpolitik bei Ver.di. Das erklärte Ziel der Bundesregierung, mit Hilfe der Minijobs zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen, sei dagegen kaum erreicht worden. "Die Minijobs führen nicht zu mehr Beschäftigung, sondern zu Jobs, von denen niemand existieren kann", sagt Wiedemuth.
Seine Einschätzung wird von einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) bestätigt. Die Wirtschaftsforscher haben dazu Daten der für die Erfassung der Minijobs zuständigen Bundesknappschaft in Essen ausgewertet und sie mit den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit verglichen. Ihr ernüchterndes Fazit: Das angekündigte Beschäftigungswunder ist weitgehend ausgeblieben. Die derzeit registrierten Minijobs hätten vermutlich zum größten Teil bereits vorher als kleine Beschäftigungsverhältnisse bestanden, etwa als geringfügig entlohnte Teilzeitstelle oberhalb der bisher geltenden 325-Euro-Grenze, oder als Aushilfsjob. In vielen Fällen sei auch einfach bisherige Schwarzarbeit legalisiert worden. "Arbeitslose haben jedoch bisher nicht nennenswert von der Minijob-Regelung profitiert", sagt der Autor der Studie, Jürgen Schupp.
Gleichklang mit den Gewerkschaften
Schupp wundert sich selbst ein wenig über den Gleichklang mit den Gewerkschaften. Doch die Ergebnisse seiner Studie ließen keinen anderen Schluss zu: Als Instrument zur Schaffung von Arbeitsplätzen taugen die Minijobs nichts. Im Gegenteil: "Die Chancen, eine reguläre Teil- oder Vollzeitstelle zu finden, sind eher gesunken", sagt Schupp.
Das vernichtende Urteil kommt ausgerechnet in einer Zeit, in der Politiker von SPD und CDU durch die Regionen der Republik tingeln, um die seit einem Jahr gültige Neuregelung für geringfügige Beschäftigung als Erfolgsmodell anzupreisen. In seltener Eintracht lobten etwa die bayerische Arbeitsministerin Christa Stewens (CSU) und der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Brandner die Minijobs als Musterbeispiel einer gelungenen Förderung des Niedriglohnsektors. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement verweist auf das Sinken der Beschäftigungsschwelle und wertet dies als Indikator für den Erfolg der Hartz-Reformen. Als Beschäftigungsschwelle gilt die Höhe des Wirtschaftswachstums, ab der zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.
Die Zahlen, auf die sie sich berufen, klingen tatsächlich beeindruckend, jedenfalls im ersten Moment. Zum Stichtag Ende Juni hatte die Minijob-Zentrale mehr als 7,6 Millionen Arbeitsverhältnisse registriert - ein Anstieg um mehr als 410.000 gegenüber dem Vorquartal. Die Zahlen lägen weit über den Erwartungen, sagt ein Sprecher.
Zielvorgabe: 200.000 zusätzliche Stellen
Seit April 2003 sind Minijobs bis zu einem Verdienst in Höhe von 400 Euro für den Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei. Gewerbliche Arbeitgeber führen pauschal 25 Prozent an die Knappschaft ab, private zwölf Prozent. Einen großen Teil dieser Kosten können sie sich anschließend vom Fiskus zurückholen. Vor allem die einfache Ausgestaltung der Regelung sollte dazu beitragen, zusätzliche Arbeitsplätze im niedrigen Lohnsektor zu schaffen. 200.000 zusätzliche Jobs, so die damalige Hoffnung der Hartz-Kommission sollten zusätzlich entstehen.
Von der Hoffnung, die Arbeitslosenquote sichtbar zurückdrehen zu können, ließen sich die Sozialdemokraten so beeindrucken, dass sie sogar ihre einst eherne Abneigung gegen die 630-Mark-Jobs zurückstellten. Noch 1999 hatte der damalige Arbeitsminister Walter Riester eine Verschärfung der Bedingungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse durchgesetzt und damit einen Rückgang dieser Jobs um 700.000 erreicht. Clement dagegen preist den Minijob als Wundermittel, um insbesondere niedrig Qualifizierten eine Chance zu bieten.
Doch genau die, so der Einwand der Fachleute, werden durch die Minijob-Regelung gar nicht erreicht. Für die Bezieher von Sozialhilfe oder des künftigen Arbeitslosengelds II bestehen nämlich kaum Anreize, einen Minijob anzunehmen. Der Großteil des verdienten Geldes wird dem Betreffenden von seiner staatlichen Förderung abgezogen. Am Ende bleiben lediglich 15 Prozent übrig.
Experten warnen vor übertriebenen Erwartungen
Aus diesem Grund warnte auch ifo-Chef Hans-Werner Sinn von Anfang an vor zu hohen Erwartungen an einen beschäftigungswirksamen Effekt der Minijobs. Profitieren würden nur diejenigen, die gar nicht in der Arbeitslosenstatistik auftauchten. Zu dieser so genannten stillen Reserve gehören beispielsweise Hausfrauen, die nach längerer Abwesenheit wieder für einige Stunden pro Woche ins Berufsleben einsteigen wollen, sowie Rentner und Studenten.
Sinn behielt Recht: seit der Zählung der Minijobs hat sich die Lage am Arbeitsmarkt kaum entspannt. Zu den neuen Minijobbern zählen allein 1,3 Millionen Menschen, die sich damit neben ihrer regulären Arbeit etwas dazuverdienen.
Das zentrale Argument, mit dem Genossen und Gewerkschaften die Minijobs ablehnen, ist dagegen unverändert gültig: Sie könnten sich als schwere Hypothek für die Zukunft erweisen und das gleich in doppelter Hinsicht: Denn zum einen erwerben die Minijobber keine nennenswerten Rentenansprüche, was zu einem massiven Anstieg der Zahl der älteren Sozialhilfeempfänger führen dürfte. Umgekehrt fließen durch die Umwandlung von regulären Stellen in Minijobs immer weniger Beiträge in die ohnehin schon überlastete Sozialversicherung.
Was die Putzkolonnen bei der Bundesagentur für Arbeit betrifft, könnte sich der Effekt in ähnlicher Hinsicht sogar noch viel schneller auswirken: Diejenigen die gestern entlassen wurden, um als Minijobber weiterzuarbeiten, werden umgehend bei den Vermittlern vorsprechen. Ein Teil der eingesparten drei Millionen Euro dürfte wieder ausgegeben werden - als Arbeitslosengeld für die Betroffenen.