Regierung Rabattgesetz wird abgeschafft
Berlin - Das Kabinett billigte am Mittwoch die Abschaffung des Rabattgesetzes und der so genannten Zugabeverordnung. Danach sollen Preisnachlässe ab Mitte nächsten Jahres in jedem Einzelfall frei aushandelbar sein. Auch die Beschränkungen für weitere Vergünstigungen oder Geschenke an Kunden sollen entfallen.
Mit dem Beschluss will die Bundesregierung dem Handel mehr Spielraum für niedrigere Preise und zusätzliche Kaufanreize geben. "Mit Rabattgesetz und Zugabeverordnung sind zunehmende Standortnachteile für deutsche Unternehmen verbunden", sagte Wirtschaftsminister Werner Müller. Beide Regelwerke passten nicht mehr ins Internet-Zeitalter und behinderten die deutschen Händler im internationalen Wettbewerb.
Die Abschaffung des Rabattgesetzes bedarf nunmehr noch der Zustimmung des Bundestages und muss den Bundesrat passieren. Da es sich um ein so genanntes Einspruchsgesetz handele, könne die Länderkammer die Streichung aber nicht blockieren, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. Für den Wegfall der Zugabeverordnung sei eine Zustimmung von Bundestag und Bundesrat nicht erforderlich.
Mit ihren Plänen will die Regierung zwei Regelwerke abschaffen, die seit fast 70 Jahren gültig sind. Das Rabattgesetz untersagt den Händlern, ihren Kunden - abgesehen von Einzelfällen - Preisnachlässe von mehr als drei Prozent anzubieten. Der Gewährung von Zusatzleistungen bei Produktkäufen werden mit der Zugabeverordnung Grenzen gesetzt.
Mit ihren Plänen setzt die Regierung zum einen eine EU-Richtlinie für den elektronischen Geschäftsverkehr um. Zum anderen folgt sie nach eigenen Angaben der Entwicklung des grenzüberschreitenden Handels über das Internet, der die deutschen Beschränkungen unterläuft und damit in Teilen wirkungslos macht.
Verbände im Handel und Handwerk lehnen die Regierungspläne ab und legten Vorschläge für eine Ersatzlösung vor. Sie fürchten als Folge der weitgehenden Liberalisierung gravierende Nachteile für kleine Firmen. Außenhandel und Filialbetriebe sowie Verbraucherschützer begrüßten die Entscheidung dagegen ausdrücklich.