Regierungspläne: Deutliche Abstriche für Pensionäre - DER SPIEGEL
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Regierungspläne Deutliche Abstriche für Pensionäre

Nach den Plänen von Bundesinnenminister Otto Schily sollen die Bestimmungen der Gesundheitsreform auch auf Beamte übertragen werden. Auch Pensionäre müssen künftig mit weniger Geld vom Staat auskommen.
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Berlin - Die geplanten Neuregelungen betreffen das so genannte Beihilferecht des Bundes, was dem Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung entspricht. Auch für Beamte und Pensionäre ändern sich demnach die Zuzahlungen für Medikamente. Für bestimmte Arzneimittel und Hilfsmittel wie Brillen gibt es keine Leistungen mehr, ab 2005 sollen auch Leistungen für Zahnersatz wegfallen. Die Beihilfe im Todesfall - das entspricht dem Sterbegeld - wird ebenfalls gestrichen. Noch nicht abgeschlossen sind Schily zufolge die Überlegungen, wie die Änderungen bei der Pflegeversicherung auf den Beihilfebereich übertragen werden können.

Betroffen von den Überlegungen sind zunächst nur Beamte, Richter und Versorgungsempfänger des Bundes. Die Länder können eigene Regelungen treffen. Schily will die Änderungen zeitgleich mit der Gesundheitsreform am 1. Januar 2004 wirksam werden lassen. Im Bundeshaushalt 2004 sollen dadurch 60 Millionen Euro eingespart werden.

Entgegen der Rentenbeschlüsse soll es für die 230.000 Pensionäre des Bundes - hinzu kommen 500.000 bei den privatisierten Unternehmen Bahn und Post - 2004 keine Nullrunde geben. Schily begründet dies mit den bereits vorgenommenen Einschnitten bei den Sonderzahlungen. Die Absenkung des Weihnachtsgeldes auf 50 Prozent bedeutet für die Pensionäre bereits eine Nullrunde, da dadurch die Erhöhung der Pensionen vollkommen kompensiert wird. Nach Angaben Schilys wird die Erhöhung der Pensionen für 2003 (1,86 Prozent) und 2004 (0,92 Prozent) durch die Kürzung des Weihnachtsgelds ab 2004, die 2,8 Prozent der Jahresbezüge ausmacht, vollständig aufgezehrt. In 2005 müssten die Pensionäre sogar mit weniger Geld auskommen als 2002.

Auch für die Einführung eines so genannten Nachhaltigkeitsfaktors, der die ungünstige demographische Entwicklung berücksichtigt, sieht Schily keinen Anlass. Die 1999 eingeführte Versorgungsrücklage führt nach Rechnung seines Ministeriums bereits 2017 zu einer Reduzierung des Gehalts und der Pensionen um 1,4 Prozentpunkte. Im Vergleich dazu verringert der Nachhaltigkeitsfaktor das Bruttorentenniveau erst bis 2030 um 1,8 Punkte.

Schily zufolge ist es ebenfalls noch nicht entschieden, ob auch den Beamten bei der Berechung ihrer Pensionen künftig keine Ausbildungszeiten mehr anerkannt werden. Bisher werden drei Jahre berücksichtigt. Bei den Renten führt die geplante Streichung dieser Zeiten zu einer Einbuße von rund 60 Euro monatlich. Wegen des anderen Systems würde sich aber die Streichung bei den Beamten nach Schilys Worten viel stärker auswirken. Das Ruhegehalt im höheren Dienst würde dadurch um 150 Euro oder noch mehr sinken. Offen ist dem Minister zufolge ebenfalls noch, ob auch die Pensionen erst am Monatsende gezahlt werden sollen. Dies hätte zur Folge, dass Beamte beim Eintritt in den Ruhestand zwischen der letzten Gehaltszahlung und der ersten Pensionszahlung zwei Monate überbrücken müssten.