Regulierungsbehörde Deutsche Telekom siegt vor Gericht
Die Deutsche Telekom bekommt von der Regulierungsbehörde (RegTP) rund 400 Millionen Mark zurück. Die Behörde hatte zu Unrecht Gebühren für die Vergabe von Rufnummern erhoben.
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Bonn - Das Verwaltungsgericht Köln habe einer entsprechenden Klage der Deutschen Telekom am Mittwoch stattgegeben, erklärte Unternehmenssprecher Stephan Broszio am Mittwoch.
Am 27. Oktober 1999 hatte die RegTP die Deutsche Telekom in einem Bescheid aufgefordert, nachträglich Gebühren für die Vergabe von Rufnummern zu entrichten. Dagegen legte das Unternehmen Beschwerde bei Gericht ein. Die Telekom musste zunächst 386 Millionen Mark entrichten, während gleichzeitig das Hauptverfahren lief. Diese Summe zuzüglich 4 Prozent Zinsen erhält die Telekom nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zurück erstattet.