Reichensteuer Ganz legale Ausweichmanöver
Hamburg/Berlin - Eine Sondersteuer für Bezieher hoher Einkommen - der Vorschlag scheint in Zeiten, in denen Durchschnitts- und Geringverdiener stärker zur Kasse gebeten werden, schön gerecht. Doch der Plan der künftigen Bundesregierung wird in der Praxis kaum bestehen, prognostiziert Alexander Koch, Volkswirt bei der HypoVereinsbank .
Er verweist auf "ganz legale Steuerschlupflöcher", die es den Vermögenden ermöglichen, entsprechend auf die Reichensteuer zu reagieren. "Der Gestaltungsfreiheit in Vermögensangelegenheiten sind zumindest schon mal keine Ländergrenzen gesetzt", sagt Koch.
Der Volkswirt bezweifelt, dass die vom linken Flügel der SPD einst avisierten 1,2 Milliarden zu erreichen sind: "Welcher Nettoeffekt ab 2007 entsteht, kann man heute noch nicht beziffern." Weil die Reichensteuer für Betroffene tatsächlich ein Anstoß sein könne, den Wohnsitz ins Ausland zu verlagern, wäre sogar denkbar, dass die erhofften Mehr- sich real in Mindereinnahmen für den Staat wandeln, "oder ein Nullsummenspiel daraus wird". Die Politik habe "für ein symbolisches Thema viel Energie verschwendet", sagt er.
Dem schließt sich der Präsident des Bundesverbands Deutscher Investmentberater in Hamburg an: "Selbstverständlich wollen die Kunden wissen, wie man am besten mit dem Thema umgeht", sagt Burkhard Baye. Über "Unruhe" unter den Vermögenden über die neuen Belastungen aus dem Koalitionsvertrag könne er aber bisher nichts berichten.
"Die meisten sehen das Thema gelassen. Es gilt hier wie bei anderen Initiativen des Gesetzgebers auch, die Portfolien individuell auf die neue Situation einzustellen", sagt Baye. Beim legalen Ausnutzen von steuerlichen Möglichkeiten unterscheiden sich Vermögende und Durchschnittsverdiener nach seinen Erfahrungen nicht: Sie alle versuchten, ihre Steuerlast zu "optimieren".
Reich nach Berechnung?
Möglich sei es beispielsweise, bei der Geldanlage in Aktien verstärkt auf dividendenstarke Titel zu setzen: Die Einkünfte aus Dividenden sind zwar steuerpflichtig - aber lediglich nach dem vergleichsweise schonenden Halbeinkünfteverfahren. So lange allerdings noch nicht abschließend festgelegt sei, ob - neben anderen Details - die Reichensteuerpflichtigen über ihr zu versteuerndes oder über das Bruttoeinkommen bestimmt werden, könne man noch keine allgemein verbindliche Empfehlung abgeben, schränkt er ein.
"Von der Systematik her müsste es sich bei den Grenzen von einer halben Million Euro und einer Viertelmillion für Ledige um die zu versteuernden Einkommen handeln", sagt Annette Theobald, Sprecherin des Deutschen Steuerberaterverbands. Aber verlässlich sei das bisher von der Großen Koalition noch nicht formuliert worden.
Und auf schlichte Logik könne man beim Thema Reichensteuer nicht unbedingt bauen. "Es erschließt sich beispielsweise nicht, warum Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit nicht der Reichensteuer unterliegen - solche aus selbständiger Tätigkeit dagegen schon", kritisierte Theobald. Architekten, Ärzte - und nicht zuletzt Steuerberater - würden grundlos benachteiligt.
Wie aber wäre aus Steuerberatersicht eine gerechtere Besteuerung von Reichen möglich? Man müsse "die Bemessungsgrundlage verbreitern", fasst es die Steuer-Expertin zusammen. Eine Vielzahl von Ausnahmetatbeständen müsse abgeschafft werden. Der Blick solle dabei auch über das Einkommensteuergesetz hinausgehen. "Ist beispielsweise die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes noch bei allen betroffenen Waren berechtigt?", fragt Theobald. Sie fordert deshalb eine Überprüfung aller Normen im Steuerrecht, "anstatt die Reichen zu stigmatisieren".
Ludolf von Wartenberg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), formulierte seine Ansicht zum Thema Reichensteuer so: Sie sei "ein Schmankerl auf dem Altar der Neidkultur. Für die Betroffenen ist es eine leichte Übung, dem zu entgehen".