Reithinger-Geschädigte Anwälte raten zur Klage
Hamburg - Kunden der Privatbank Reithinger kommen vorerst nicht mehr an ihr Geld, egal wie groß die Not der Betroffenen ist. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entzog dem Institut mit Sitz in Baden-Württemberg die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und untersagte die Geldauszahlung an die Kunden der Bank.
Wer allerdings bei ihr einen Kredit aufgenommen hat, muss seine Tilgungs- und Zinszahlungen durchaus weiter leisten. Haben Kunden zudem etwa eine Hypothek als Sicherheit hinterlegt, darf die Bank die Immobilie auch erst frei geben, wenn der Kredit zurückgezahlt worden ist. Vorzeitige Tilgungen sind allerdings möglich. Ebenso, wie die Übertragung kompletter Wertpapierdepots zu anderen Banken. Die Privatbank Reithinger weist eine Bilanzsumme von rund 200 Millionen Euro auf hat nach eignen Angaben 65.000 Kunden.
Für Kunden, die durch die Schließung der Privatbank Reithinger mit dem Verlust ihres Ersparten rechnen müssen, besteht nach Meinung von Anlegerschützern noch die Möglichkeit, sich bei Dritten schadlos zu halten. Nach Einschätzung der Siegburger Kanzlei Göddecke beispielsweise dürften gerade wegen der unzureichenden Einlagensicherung Schadensersatzansprüche gegen Vermittler und Vertriebe nicht auszuschließen sein.
Derweil kämpft Reithinger um seine Reputation. Man habe den Bedenken der Aufsichtsbehörde längst Rechnung getragen, sagte ein Sprecher des Bankhauses. "Die geforderte Entflechtung aus verbundenen Unternehmen beispielsweise wurde bereits soweit wie möglich durchgeführt". Reithinger werde sich juristische Schritte gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörden vorbehalten, sagte der Sprecher weiter.