Remailing-Urteil Deutsche Post bekommt Recht
Brüssel - Im konkreten Fall ging es um Postsendungen der Citicorp Kartenservice GmbH aus dem Jahr 1995, die Daten ihrer deutschen Kreditkartenkunden in die Niederlande transferierte, wo sie ausgedruckt und später als Briefe nach Deutschland verschickt wurden. In den Niederlanden kostete ein Brief damals umgerechnet rund 0,55 Mark, während die Gebühr in Deutschland eine Mark betrug. Die Deutsche Post AG forderte für den Transport in Deutschland deshalb Nachzahlungen in einer Höhe von 3,6 Millionen Mark für einen Zeitraum von knapp fünf Monaten und klagte.
Eine Sprecherin des EuGH sagte, nach dem Urteil könne die Deutsche Post die Differenz zwischen dem niederländischen und dem deutschen Preis nun von Unternehmen zurückfordern. Das Gericht habe jedoch gleichzeitig entschieden, dass die Deutsche Post AG nicht die vollen deutschen Gebühren für die Briefe verlangen dürfe. Damit würde das Unternehmen seine Monopolstellung missbrauchen.
Eine Sprecherin der niederländischen Post TPG sagte, das Urteil stehe im Gegensatz zu dem Ziel der EU, die Postdienste zu liberalisieren. Es bedeute einen Rückschlag für die Öffnungsbemühungen.