Rentenreform Aufstand der Abweichler
Berlin - Einigkeit war nie unter den 26 Experten der Rürup-Kommission. Bereits im Vorfeld hatten einige von ihnen etliche Details durch gezielte Indiskretionen an die Öffentlichkeit gebracht und dort sezieren lassen.
Wie tief allerdings der Graben ist, der die Expertenrunde durchzieht, wird erst an den so genannten Minderheitenvoten deutlich: Ursula Engelen-Kefer (DGB-Vize), Nadine Schley (IG-Bergbau-Chemie-Energie), Barbara Stolterfoht (Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands) Manfred Schoch (Betriebsrats-Chef BMW) und Klaus Wiesehügel (Chef IG Bauen-Agrar-Umwelt) wollten das Konzept der Mehrheit nicht unwidersprochen hinnehmen. Auf zehn Seiten - der Abschnitt, in dem die Rentenreform konkret skizziert wird, umfasst insgesamt 60 Seiten - dokumentieren die Arbeitnehmervertreter, was sie von dem Entwurf halten: nichts.
Die Arbeit der Kommission sei ein Flop, kritisierte Wohlfahrtsverbands-Chefin Stolterfoht bereits im Vorfeld der Präsentation. Sie nannte den Bericht enttäuschend und phantasielos. Zu befürchten sei eine Zunahme der Kinderarmut, wenn das Konzept eins zu eins umgesetzt würde. Die Menschen müssten sich darauf einstellen, künftig weniger Leistungen für mehr Geld zu erhalten. Bestehende Reformmöglichkeiten blieben dagegen ungenutzt. DGB-Vize Engelen-Kefer warf der Kommission vor, teils an den Menschen vorbei gearbeitet zu haben.
"Die Kommission beschränkt sich im Wesentlichen auf Kürzungsvorschläge und vernachlässige Maßnahmen für höhere Erwerbsquoten von Frauen, jüngeren und älteren Arbeitnehmer", sagte IG-Bau-Chef Wiesehügel gegenüber dem "Kölner-Stadt-Anzeiger". Rentner sollten für eine falsche Wirtschaftspolitik bluten.
Im Tenor sind sich die Abweichler aber einig: Das Konzept belastet ihrer Meinung nach die einkommensschwachen Arbeitnehmer über Gebühr.
Konkurrenz für Berufseinsteiger
Kern ihrer Kritik ist die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Letztlich laufe eine solche Regelung auf eine Absenkung der Rente hinaus, weil ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt keine Chance hätten. Überdies würde sich durch eine längere Lebensarbeitszeit die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt massiv verschärfen - "zu Lasten von Berufseinsteigern und Menschen mit Handicaps".
Engelen-Kefer forderte dagegen ein Ende der Frühverrentung. Damit könne ein wesentlicher Beitrag zur Lösung der Finanzprobleme von Renten- und Arbeitslosenversicherung erbracht werden. Das tatsächliche Rentenalter von derzeit 60 Jahren müsse an das gesetzliche Rentenalter von 65 herangeführt werden. Hierzu sei eine gesellschaftliche Initiative notwendig. Auch die Gewerkschaften müssten hier "gewaltig umdenken".
Auch die zweite Säule des Rentenreform-Entwurfs würden die Abweichler am liebsten zu Fall bringen. Durch eine spezielle Formel will die Kommission den demografischen Faktor für die künftige Rente berücksichtigen. Danach soll das Verhältnis von Einzahlern und Rentnern so austariert werden, dass bis zum Jahr 2020 eine Beitragsgrenze in Höhe von höchstens 20 Prozent und bis 2030 höchstens 22 Prozent eingehalten werden können.
Das aber, so der Einwand von Engelen-Kefer und Co, würde speziell die niedrigen Renten bis 2030 möglicherweise sogar bis unter das Sozialhilfe-Niveau absenken. Das Problem der Rentenkassen würde damit auf die Kommunen verlagert, die die Kosten für die Grundsicherung ausgleichen müssten. Außerdem wäre bei einer solchen Regelung die Höhe der endgültigen Rente für die Betroffenen nicht mehr kalkulierbar. Das notwendige Vertrauen in die Umlagefinanzierung würde damit untergraben.
Auch die zunächst formal anmutende Regelung, dass vorgezogene Rentenansprüche nur noch an die objektive Feststellung der Erwerbsunfähigkeit geknüpft sein sollen, halten die Arbeitnehmervertreter für eine unzumutbare Härte. Ihr Argument: "Es ist sozial nicht gerecht, bei der Prüfung der Erwerbsfähigkeit nur objektive medizinische Aspekte zu berücksichtigen und die Folgen einer Erwerbsminderung für die Integrationschancen auf den Arbeitsmarkt zu vernachlässigen." Stolterfoth warnte, vor allem ältere Arbeitnehmer würden in die Armut getrieben, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten könnten, aber erst mit 67 Jahren Anspruch auf ihre Rente hätten. "Da rollt etwas auf uns zu, vor dem man sich gesellschaftspolitisch nur fürchten kann".
Lösung für die Kostenfalle: Mehr Beitragszahler
Ebenso sollten Arbeitnehmer, die länger als 44 Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hätten, ohne Abschläge in Rente gehen können. Abschläge, die die Kommission für unter 62-Jährige vorsieht, seien ungerecht. Personen, die früh angefangen hätten zu arbeiten, seien ohnehin häufig benachteiligt und hätten große Mühe, "nach einem frühen Eintritt ins Erwerbsleben bis zum Rentenalter durchzuarbeiten".
Zum Ausgleich der zusätzlichen Kosten, die die Erleichterungen für die Arbeitnehmer mit sich bringen würden, schlagen die Arbeitnehmervertreter vor, den Kreis der Betragszahler stark zu erweitern. Konkret könne dies durch eine Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze geschehen, in die nach Möglichkeit auch Beamte und Selbständige mit einbezogen werden sollten. Zur Bemessung der Beitragshöhe sollten auch Einkommen aus Kapital und Vermietung herangezogen werden - ohne dass damit allerdings, jedenfalls für die höheren Einkommen, ein höherer Rentenanspruch verbunden sein sollte. "Derartige Vorschläge sind in der Kommission aber gar nicht ernsthaft diskutiert worden", beklagten Engelen-Kefer und Stolterfoth. "Die Mehrheit wollte das nicht", sagte die stellvertretende DGB-Chefin. Wie Stolterfoth drängte sie auf zügiges Handeln der Politik. "Die Zeit ist reif für politische Entscheidungen."
Den Gedanken einer breiten Basis von Beitragszahlern wollen die Gewerkschafter übrigens weiterverfolgen. In dem Papier kündigen sie an, die Vorteile einer Bürgerversicherung zu prüfen - ein Modell, das auch der Vertraute von Sozialministerin Schmid, Karl Lauterbach, vehement vertritt.