BUNDESBAHN-MONOPOL Richter auf Schienen
Sieben Tage lang fuhr der Lüneburger Oberverwaltungsgerichtsrat Dr. Brix in
Bundesbahnzügen zwischen Hamburg und Bremen hin und her. In seinem Amtseifer drängte er sich während der Hauptverkehrszeiten mitten in die Knäuel schwitzender Arbeiter und dampfender Landfrauen, um einem Dienstauftrag zu genügen.
Was der Gerichtsrat während dieser Pendelfahrten erlebte, faßte er in einem für die Bundesbahn wenig schmeichelhaften Protokoll zusammen, das in der letzten Juniwoche eine Rolle in dem vorläufigen Schlußakt eines jahrelang dahinschleichenden Prozesses spielte - in dem Prozeß Rammelmann contra Bundesbahn. Der für die deutsche Gerichtsbarkeit schon fast legendär gewordene Fall des Bremer Omnibusunternehmers Franz Rammelmann hatte bereits 55 juristische Instanzenzüge im Vorwärts- und Rückwärtsgang passiert, ehe das Lüneburger Oberverwaltungsgericht kürzlich erneut über ihn verhandelte.
Schon im Dezember letzten Jahres hatte das Lüneburger Oberverwaltungsgericht entschieden, daß dem Rammelmann erlaubt werden müsse, mit seinen Omnibussen - wie er es schon von 1946 bis zum Ablauf seiner vorläufigen Konzession im März 1953 getan hatte - einen planmäßigen Linienverkehr zwischen Bremen und Hamburg zu versehen*.
Gegen dieses Urteil legten die Bundesbahn und das für die Konzessionsvergabe zuständige niedersächsische Verkehrsministerium Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin ein. Wegen permanenter Terminnot bei diesem Gericht ist jedoch mit der Revisionsentscheidung frühestens in zwei Jahren zu rechnen.
Solange kann das für Rammelmann günstige Urteil des Lüneburger Gerichts nicht wirksam werden. Der Transportunternehmer argwöhnt, die Bundesbahn wolle sein Verfahren auf dem zeitraubenden Weg über alle Verwaltungsinstanzen so lange verschleppen, bis er Konkurs muß. Gestützt auf seine Bilanzen und Geschäftsbücher bot Rammelmann den Beweis dafür an, daß sein Unternehmen zusammenbrechen werde, wenn er noch zwei Jahre auf seine Konzession warten müsse. Gleichzeitig stellte er beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg den Antrag, ihm eine vorläufige Konzession zu erteilen, die bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gelten soll.
Die Lüneburger Verwaltungsrichter hatten nun die Frage zu prüfen, ob für den Busbetrieb des Franz Rammelmann ein Verkehrsbedürfnis besteht. In ihren Schriftsätzen behauptete nämlich die Bundesbahn unter Berufung auf intime Kenntnis des eigenen Dienstbetriebs, daß sie mit dem Einsatz von 74 Zügen, die täglich zwischen Hamburg und Bremen pendeln, das Verkehrsbedürfnis voll befriedige. Der zusätzliche Betrieb einer Omnibuslinie sei überflüssig, weil keinerlei Verkehrslücken existierten. Die Züge der Bundesbahn seien nicht einmal voll ausgelastet. Rammelmann werde, falls er eine Konzession erhalte, der Bundesbahn Fahrgäste entziehen und durch seinen Liniendienst einen »unbilligen Wettbewerb« betreiben.
Doch die Mitglieder des Lüneburger Oberverwaltungsgerichts mißtrauten diesen forschen Behauptungen der Bundesbahn. Dies mag damit zusammenhängen, daß die Lüneburger Richter selbst gelegentlich auf Dienstfahrten mit der Bundesbahn reisen und so aus eigener Erfahrung ungefähr wußten, was die Bundesbahn als »ausreichende Verkehrsbedienung« ansieht.
So reiste beispielsweise der Senatspräsident beim Oberverwaltungsgericht, Gotthelf Lindemann, in den letzten sechs Wochen mit der Bundesbahn 2000 Kilometer quer durch die Bundesrepublik. Lindemann erinnert sich: »Es war teilweise nicht auszuhalten. Wenn ich nicht schließlich doch eine Übergangskarte für die 1. Klasse gelöst hätte, dann hätte ich mindestens 1400 Kilometer stehen müssen.«
Präsident Lindemann veranlaßte den Oberverwaltungsgerichtsrat Dr. Brix, eine Woche lang zwischen Hamburg und Bremen hin- und herzufahren, um sich einen unmittelbaren Eindruck über das Verkehrsbedürfnis auf dieser Strecke zu verschaffen. Die Erlebnisse des Dr. Brix, die als zehnseitiges Protokoll zu den Gerichtsakten genommen wurden, waren nicht dazu angetan, die Glaubwürdigkeit der von der Bundesbahn vorgetragenen Sachverhalte zu stützen.
Beispielsweise notierte der Oberverwaltungsgerichtsrat auf dem Bahnsteig der Station Hamburg-Harburg über den Eilzug 746: »Die Menschen stehen dichtgedrängt in den Gängen. Der Zug ist überfüllt. Um wieviel Prozent über 100 ist nicht abzuschätzen. Nähere Feststellungen können nicht getroffen werden, weil es nicht möglich ist, sich in den Gängen an den Menschen vorbeizuschieben.«
Das Protokoll weist aus, daß Dr. Brix seine Untersuchungen mit großer Sorgfalt vornahm: »Ich dränge mich mit Mühe auf den Bahnsteig und beobachte, daß überall an den Türen Gruppen von Leuten in den Zug hineinwollen. Es geht immer langsamer. Einige resignieren. Der Stationsvorsteher drängt auf Abfahrt. Die Schaffner ermuntern das Publikum nicht immer mit der wünschenswerten Ruhe. Schließlich werden die Türen geschlossen. Der Zug fährt überfüllt weiter. Die ausgestiegenen Leute führen verärgerte, zum Teil erregte Reden. Es wird auf die Bundesbahn geschimpft.«
Zugschaffner bestätigten dem Richter: »Es kommt oft vor, daß die Leute keine Sitzplätze mehr bekommen.« Über ausgesprochen schwach besetzte Züge konnte Dr. Brix nicht berichten. Statt dessen war ihm im D-Zug 492 aufgefallen: »Der Zug macht keinen sehr gepflegten Eindruck.«
Die Bundesbahn versuchte nun, die Beweiskraft dieser richterlichen Feststellungen mit Gegenargumenten zu erschüttern, die sich freilich recht dürftig ausnahmen. Das Zugpersonal, so erklärte der Anwalt der Bundesbahn, habe dem Dr. Brix beispielsweise nicht immer zutreffende Auskünfte gegeben, weil es unter dem Eindruck von Presseberichten gestanden habe, die Einsparungsmaßnahmen bei der Bundesbahn ankündigten. Das Zugpersonal habe daher Interesse daran gehabt, den Eindruck zu erwecken, daß angesichts starker Überbesetzung der Züge Einsparungen keineswegs am Platze seien.
Um den Prozeßverlauf doch noch in ihrem Sinne zu beeinflussen, engagierte die Bundesbahn eine ganze Anzahl Betriebsprüfer, die täglich alle Zuge zwischen Hamburg und Bremen begleiteten und über das Ergebnis ihrer Untersuchungen zwei mit Statistiken vollgepfropfte Broschüren von insgesamt 128 Seiten Umfang verfaßten.
Triumphierend konnte der Anwalt der Bundesbahn dem Gericht vortragen, daß von den Betriebsprüfern in 1428 untersuchten Zügen nur 10 Fälle registriert wurden, in denen »eine geringe Anzahl von Reisenden keinen Sitzplatz erhalten konnte«. Freilich haftete dieser Untersuchung ein entscheidender Schönheitsfehler an: Bevor sich die Betriebsprüfer in das Bundesbahngewühl stürzten, setzte die zuständige
Bahndirektion auf der Strecke Hamburg -Bremen zwei Eilzugpaare täglich mehr ein, außerdem wurden die Verkehrsspitzen am Wochenende durch zwei zusätzliche Züge abgefangen.
Das Lüneburger Oberverwaltungsgericht maß deshalb dem mit beträchtlichen Kosten nach Potemkinscher Art fabrizierten Betriebsprüfungsbericht keine Bedeutung zu und kam zu dem Schluß, daß der Verkehr zwischen Hamburg und Bremen von der Bundesbahn nicht befriedigend bedient werden könne und daß deshalb für die zusätzliche Buslinie des Unternehmers Rammelmann ein echtes Bedürfnis bestehe.
Inzwischen hat nun das Lüneburger Oberverwaltungsgericht das niedersächsische Verkehrsministerium angewiesen, dem Franz Rammelmann, entsprechend seinem Antrag, eine vorläufige Konzession zu erteilen. Am 1. August um 7 Uhr früh darf Rammelmann seinen Linienverkehr zwischen den Hansestädten wieder aufnehmen.
Eingedenk der Prozeßfreudigkeit der Bundesbahn ließ der Präsident des Gerichts, Gotthelf Lindemann, gegen diese Entscheidung keine Revision zu.
* Eine Verlängerung der Konzession wurde mit
der Begründung verweigert, es bestehe für Rammelmanns Buslinie kein Bedürfnis. Gegen diesen Bescheid strengte Rammelmann ein Verfahren an, das nun vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden muß.
Verwaltungsjurist Dr. Brix: Testfahrten in überfüllten Zügen