Riester-Rente: EU will Deutschland verklagen - DER SPIEGEL
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Riester-Rente EU will Deutschland verklagen

Grundsätzlich sei die Riester-Rente eine gute Idee, findet die EU-Kommission. Doch in ihrer jetzigen Form verstoße sie gegen EU-Recht: Die Zusatzvorsorge stände zu wenigen offen. Deshalb soll Deutschland jetzt vor dem EuGH verklagt werden.
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Brüssel - Nach Ansicht der EU-Kommission stimmt die Riester-Rente gleich in mehreren Punkten nicht mit dem Gemeinschaftsrecht überein. So ist nur zulageberechtigt, wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Beispielsweise kämen Grenzgänger, die Sozialabgaben in Deutschland, Steuern aber in der Heimat zahlten, nicht in den Genuss der Prämie.

Auch die Tatsache, dass mit dem geförderten Kapital eine Wohnung nur in Deutschland finanziert werden dürfe, behindere den freien Kapitalverkehr, hieß es weiter. Nicht zuletzt müsse die Zulage zurückgezahlt werden, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht ende - diese Regelung diskriminiere beispielsweise Wanderarbeitnehmer, die nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben in ihre Heimat zurückkehrten.

Deshalb beschloss die Kommission heute, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nun Änderungen der Altersvorsorgeregeln einzuklagen. Denn grundsätzlich sei die Möglichkeit einer kapitalgedeckten Zusatzrente sehr zu begrüßen. Bei der Riester-Rente bekommen Personen, die eine Zusatzrente aufbauen, unter der Voraussetzung, dass sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, einen finanziellen Vorteil.

Die Bundesregierung hält die Bedenken der EU-Kommission für unbegründet. Änderungsbedarf bestehe derzeit nicht, teilte das Bundesfinanzministerium in Berlin mit. Eine rechtswidrige Diskriminierung könne man nicht feststellen.

ase/dpa/ddp

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