Riester-Rente: Gewerkschaften als Versicherungsagenten - DER SPIEGEL
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Riester-Rente Gewerkschaften als Versicherungsagenten

Die Gewerkschaften nehmen sich der Riester-Rente an. Derzeit vereinbaren sie mit den Arbeitgebern nahezu täglich für irgendeine Branche tarifvertragliche Regelungen über eine Altersvorsorge jenseits der gesetzlichen Rente.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Hannover - "Das nimmt teils schon skurrile Züge an, ist aber so gewollt", sagt ein Rentenexperte in Frankfurt. Tatsächlich füllen die Sozialpartner den Rahmen des "Altersvermögensgesetzes" aus, besser bekannt als "Riester-Rente".

Inzwischen gibt es laut Bundesarbeitsministerium mehr als 70 Branchen- und unzählige Firmentarifverträge für insgesamt über 13,2 Millionen Arbeitnehmer zu diesem komplizierten Regelwerk unter dem Schlagwort Entgeltumwandlung. Dahinter verbergen sich verschiedene Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge, von Pensionskassen oder -fonds über Unterstützungskassen bis zu Direktversicherungen.

"Unser Ziel war es, eine breite Palette aller förderfähigen Angebote abzudecken", beschreibt Antonius Engberding den Ansatz der IG Metall. Sie hat deshalb mit den Metall-Arbeitgebern eine eigene Einrichtung für die Altersvorsorge geschaffen, ähnlich die IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) mit den Chemie-Unternehmern. "Unterschiede gibt es eigentlich nur bei der konkreten Ausgestaltung, im Prinzip sehen die meisten Verträge ähnlich aus", heißt es bei der IG BCE.

Großer Wert sei meist vor allem auf flexible Regelungen für die Ausgestaltung in den Unternehmen gelegt worden. "Der eine Betrieb will über Rückstellungen einen Effekt in der Bilanz erzielen, der andere genau dies vermeiden", beschreibt ein Gewerkschafts-Fachmann. Auch auf Arbeitnehmer-Seite müsse sehr genau nach der besten Lösung gesucht werden. "Die wenigsten Beschäftigten wissen bisher, dass sich die so genannte Riester-Förderung für sie gar nicht lohnt, sondern sie mit steuerlich günstigen betrieblichen Angeboten besser fahren."

Sozialexperte Johannes Steffen von der Bremer Arbeitnehmerkammer kritisiert denn auch, dass der Gesetzgeber keine obligatorische betriebliche Altersvorsorge vorgesehen hat. "So wird es weiße Flecken mit Bereichen geben, in denen Beschäftigte nicht von tariflichen Regelungen profitieren." Grundsätzlich sieht er eine Art "Renaissance der Betriebsrenten". Laut Alterssicherungsbericht der Bundesregierung beträgt der Anteil der betrieblichen Altersversorgung derzeit rund sechs Prozent am Leistungsvolumen. Dieser Anteil dürfte im Zuge der durch die "Riester-Rente" angestoßenen Veränderungen steigen.

"Wichtig ist, dass bei den Beschäftigten das Bewusstsein für die Notwendigkeit eigener Anstrengungen für die Altersvorsorge deutlich gestiegen ist", sagt ein Rentenexperte. "Wir müssen unseren Mitgliedern jetzt die per Tarifvertrag eröffneten Lösungen erklären. Das wird bei der komplizierten Materie nicht ganz leicht sein", meint ein Gewerkschafter.