Rückschlag für Regierung Gericht kippt Post-Mindestlohn
Berlin - Die Anwendung des Mindestlohns auf die gesamte Briefzusteller-Branche ist laut Gerichtsurteil rechtswidrig: Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Das Gericht wies am Donnerstag eine Berufungsklage des Bundesarbeitsministeriums ab. Die Bundesregierung hat gegen das Urteil umgehend Revision eingelegt.
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass der Bund seine gesetzliche Ermächtigung überschritten hat. Diese lasse die Erstreckung eines Mindestlohn-Tarifvertrages nur auf tariflich nicht gebundene Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu. Außerdem beanstandete das Gericht, dass durch die Verordnung Tarifvereinbarungen außer Kraft gesetzt würden. Es gab damit dem Bundesverband Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) recht.
Das Oberverwaltungsgericht wies am Donnerstag zudem Klagen von mehreren Post-Konkurrenten ab, darunter Pin und TNT. Ob Lohnansprüche ihrer Arbeitnehmer nach dem Mindestlohn-Niveau rechtmäßig begründet seien, müsse vor den Arbeitsgerichten geklärt werden.
Seit Anfang des Jahres gilt bundesweit ein Mindestlohn für die Briefdienste von acht bis 9,80 Euro pro Stunde. Er war zwischen dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelt und von der Bundesregierung dann für allgemeinverbindlich erklärt worden.
Wettbewerber der Post hatten wegen des seit Jahresbeginn geltenden Mindestlohns für Briefdienste gegen das Bundesarbeitsministerium geklagt. Sie sehen sich durch die Lohnuntergrenze gegenüber dem Marktführer benachteiligt. Nach eigenen Angaben sind sie nicht in der Lage, die vorgeschriebenen Mindestlöhne zu zahlen - und so in echten Wettbewerb zum Bonner Konzern zu treten. Arbeitsplätze seien gefährdet, argumentierten sie. Sie wollen weiter ihre eigenen Mindestlöhne zahlen. Diese liegen zwischen 6,50 Euro und 7,50 Euro.
Ein Sprecher der Deutschen Post sagte, die Entscheidung vom Donnerstag sei für sein Unternehmen unverständlich. "Ein Mindestlohn ist in der Briefbranche notwendig, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen."
Ein Großteil der Gesellschaften des Zustellers Pin waren wegen des im Januar beschlossenen Mindestlohns in die Insolvenz gegangen. Der Verlag Axel Springer, damals Eigentümer von Pin, hatte nach der Entscheidung des Bundestags für den Mindestlohn Pin den Geldhahn zugedreht.
Vor dem Berliner Verwaltungsgericht hatten die Konkurrenten am 7. März dieses Jahres einen ersten Erfolg erzielt. Die Richter entschieden, die Verordnung sei rechtswidrig. In den Mindestlohn dürften nur tariflich nicht gebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer einbezogen werden. Die Erstreckung auf die gesamte Branche sei unzulässig, urteilten die Richter.
Das Bundesarbeitsministerium hatte Berufung eingelegt. Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste hatte Mitte Dezember 2007 mit der neuen Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste einen Tarifvertrag für alle tarifgebundenen Betriebe geschlossen. Der ab dem 1. Januar 2008 vereinbarte Bruttomindestlohn liegt unterhalb der per Verordnung festgelegten Mindestlöhne.