Rücktritts-Affäre Ex-Daimler-Chef Schrempp soll aussagen
Karlsruhe Der Streit um die angeblich nicht rechtzeitige Adhoc-Mitteilung über den Rücktritt des früheren DaimlerChrysler-Chefs Jürgen Schrempp im Jahr 2005 muss neu verhandelt werden. Mit einem heute in Karlsruhe bekannt gegebenen Beschluss hob der Bundesgerichtshof (BGH) einen Musterentscheid des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart auf und verwies die Klage an das OLG zurück. Damit besteht neue Hoffnung für zahlreiche Aktionäre, die von Daimler insgesamt Schadenersatz in Millionenhöhe fordern.
Der BGH bemängelte in seinem Beschluss verfahrensfehlerhafte Feststellungen des OLG zu den umstrittenen Umständen des Ausscheidens von Schrempp. Das Stuttgarter Gericht müsse daher die Sache erneut verhandeln.
Daimler zeigte sich überzeugt, dass auch ein neuerliches Verfahren im Sinne des Automobilherstellers ausgehen wird. "Wir gehen davon aus, dass die Adhoc-Mitteilung rechtzeitig veröffentlicht wurde", sagte eine Unternehmenssprecherin der Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires.
Das bundesweit erste Musterverfahren dieser Art war damals vom Landgericht Stuttgart beantragt worden, dem insgesamt rund 60 Schadensersatzklagen von Kapitalanlegern vorlagen. Dabei wurden anhand einer Einzelklage die Vorwürfe gegen das Unternehmen überprüft, eine kursrelevante Information zu spät veröffentlicht zu haben. Die Kläger machen entgangene Kursgewinne geltend, weil sie ihre Aktien kurz vor der offiziellen Bekanntgabe des Schrempp-Rücktritts verkauft hatten. Nach der Veröffentlichung am 28. Juli 2005 war der Aktienkurs um bis zu zehn Prozent gestiegen.
Nach geltendem Gesetz müssen Insiderinformationen unverzüglich veröffentlicht werden, um außen stehende Kapitalanleger nicht zu benachteiligen. Musterverfahren sind seit November 2005 auf der Grundlage des neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes möglich.
Wegen seines Vorgehens beim Rückzug des früheren Vorstandsvorsitzenden Schrempp war Daimler im vergangenen Jahr von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit einem Bußgeld belegt worden.
sto/ddp/AFP