Rundfunkgebühren Kommission sieht EU-Recht verletzt
Brüssel - EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sei zu dem vorläufigen Schluss gekommen, dass die bestehende Regelung zu den öffentlichen Rundfunkanstalten nicht mit den EU-Bestimmungen vereinbar sei, hieß es am Mittwoch in gut unterrichteten Kreisen in Brüssel. Kroes wolle der Bundesregierung in der kommenden Woche ein Schreiben mit ihrer Einschätzung schicken.
Im Mittelpunkt der Bedenken von Kroes stehe die fehlende Transparenz bei der Verwendung der Rundfunkgebühren, mit denen die Sender bestimmte Aktivitäten wie ihre Internet-Auftritte finanzieren, hieß es. Dabei könnte es sich um unzulässige Quersubventionierungen von Tochterunternehmen handeln. Kroes wolle deshalb auf eine getrennte Buchführung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten pochen sowie präzisere Definitionen und Abgrenzungen zwischen dem öffentlich-rechtlichen Auftrag und kommerziellen Tätigkeiten durchsetzen.
Auslöser ist eine Klage der privaten Rundfunksender. Diese hatten sich bereits vor zwei Jahren in Brüssel beschwert und gefordert, dass die Kommission die Online-Aktivitäten von ARD und ZDF kritisch unter die Lupe nimmt. Solche Aktivitäten seien nicht vom öffentlichen Auftrag gedeckt. Auch beim Erwerb von Sportübertragungsrechten sehen sie sich im Nachteil. Angebliche Steuererleichterungen für ARD und ZDF standen ebenfalls auf der Beschwerdeliste.