RWE/VEW Kartellamt stoppt Versorgerfusion
Bonn - "Es ist zu befürchten, dass die Fusion zu einem Duopol mit weitgehend wettbewerbslosen Strukturen führt", sagte Kartellamtschef Ulf Böge. Der Zusammenschluss werde deshalb nur möglich, wenn beide Konzerne zu wettbewerbsverbessernden Maßnahmen bereit seien.
RWE teilte mit, das Amt habe "wie erwartet mitgeteilt, dass die Fusion beider Unternehmen nur unter der Erfüllung bestimmter Auflagen genehmigungsfähig sei". Über diese Auflagen befänden sich RWE und VEW seit längerem in konstruktiven Gesprächen mit dem Bundeskartellamt, hieß es in der Mitteilung des Essener Stromkonzerns. Beide Firmen gingen davon aus, die noch bestehenden Bedenken der Wettbewerbsaufsicht in den kommenden Wochen ausräumen zu können, damit die Fusion vollzogen werden kann.
Der geplanten Fusion von RWE und VEW würden auf der anderen Seite die Gruppierungen PreussenElektra und Bayernwerk der Partner VEBA und VIAG gegenüberstehen. Von diesem marktbeherrschenden Duopol seien sowohl Stromabnehmer in Haushalten, Kleingewerbe und Landwirtschaft als auch industrielle Großkunden betroffen, erklärte die Kartellbehörde.
Auf Grund von über 100 Beteiligungen der Unternehmen an kommunal geprägten Regionalversorgern und Stadtwerken würde der vom Duopol beeinflusste Marktanteil über 70 Prozent im Großkundengeschäft und über 55 Prozent im Kleinkundengeschäft betragen. Beim Handel mit Strom liege der Marktanteil des Duopols sogar bei 85 Prozent.