BANKEN Schlitzohr Schmidt
Wo ist Schmidt?« hieß es am Montag vergangener Woche unter Frankfurter Bankern. Die Topriege des bundesdeutschen Geldgewerbes hatte sich im Auditorium der Commerzbank versammelt, um die Steuerpolitik der neuen Bundesregierung zu kritisieren.
Doch der Vorstandssprecher der HypoVereinsbank, Albrecht Schmidt, stahl sich schnell davon. Der Chef des zweitgrößten deutschen Kreditinstituts wollte Fragen ausweichen, die seine Kollegen ihm gern gestellt hätten.
Mit seinem Ausfall gegen die Hypobank-Spitze vor vier Wochen hat sich der ehrgeizige Chef der fusionierten HypoVereinsbank ohne Not in eine schwere Lage manövriert. Vorstand und Aufsichtsrat des übernommenen Institus, so warf er der ehemaligen Hypo-Spitze vor, hätten Immobilienprojekte in den neuen Bundesländern um 3,5 Milliarden Mark zu hoch bewertet. »Ich habe mir ein Versagen dieses Ausmaßes nicht vorstellen können«, wetterte Schmidt, der den Fehlbetrag nun als Wertberichtigung in der 98er Bilanz der HypoVereinsbank einstellen will.
Nach heftigen Diskussionen akzeptierte der Aufsichtsrat am vorletzten Sonntag die umstrittene Neubewertung. Bei der neuen HypoVereinsbank, wollten Sprecher der Öffentlichkeit weismachen, gelten eben strengere Bewertungsmethoden.
Doch für den Bankenaufsteiger des Jahres geht der Ärger jetzt erst richtig los. Die Münchner Staatsanwaltschaft prüft, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen Manager und Wirtschaftsprüfer der ehemaligen Hypo einleitet. Das bestätigte der leitende Oberstaatsanwalt Manfred Wick dem SPIEGEL. Auch die Oberfinanzdirektion, so deren Sprecher Hans Schüller, wird die Bilanz der neuen Bank kritisch prüfen.
Auf der Hauptversammlung des fusionierten Instituts im Sommer 1999 könnte es für Schmidt ungemütlich werden. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz will Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung verweigern. Sie glaubt, daß vor allem die ehemaligen Vereinsbank-Aktionäre bei der vielgepriesenen Mega-Fusion über den Tisch gezogen wurden.
Schmidts Dilemma: Schlummerten in den Großvorhaben tatsächlich seit Jahren Milliardenrisiken, wird der 97er Jahresabschluß der Hypo zur Makulatur - und damit die Bewertung des Instituts bei der Verschmelzung. Die Eckpfeiler der Fusion müßten neu verhandelt werden.
Glaubt man den bei der Neubewertung beteiligten Wirtschaftsprüfern, hat Schmidt die Risiken mit 3,5 Milliarden Mark sogar noch vorsichtig kalkuliert. »Fünf Milliarden«, so ein Ex-Hypo-Immobilien-Manager, »wären eher angemessen.«
So hatte sich Schmidt den Start nicht vorgestellt. Der Prädikatsjurist wollte mit seinem Fusionscoup in die Elite der deutschen Großfinanz aufsteigen. Gegen heftigen Widerstand schneiderte er die neue Bank auf seine Bedürfnisse zu.
Schnell wurde klar, daß bei dem vielgepriesenen »merger of equals«, der Fusion von zwei Gleichen, nur einer das Sagen hat, nämlich Schmidt. Und das Schlitzohr erfand fix die Formel vom »merger of the best«. Die elegante Floskel von der »Fusion der Besten« erlaubte ihm auch nur die Besten in Führungspositionen der neuen Bank zu übernehmen, also vor allem Männer der Schmidtschen Vereinsbank.
Die Glückssträhne endet nun womöglich sehr abrupt. Hat die Hypo-Führung die Bilanz tatsächlich um 3,5 Milliarden Mark geschönt, muß die Traumhochzeit zwar nicht annulliert, aber die Aussteuer neu verhandelt werden. Denn dann haben die Hypo-Eigner ihre Aktien zu einem viel zu hohen Kurs umgewandelt. Hauptverlierer wäre die bayerische Staatsregierung, die 14 Prozent an der Vereinsbank hielt, dem wertvolleren Institut.
Auch dem Fiskus sind womöglich größere Summen entgangen. Kurz vor der Fusion durfte die Vereinsbank ihre in der Bilanz extrem niedrig bewertete 8prozentige Allianz-Beteiligung steuerfrei gegen 45 Prozent an der Hypobank tauschen. Der zuständige Münchner Finanzbeamte brauchte für die Prüfung der hochkomplizierten Transaktion gerade mal zwei Werktage.
Nun könnten die Finanzbehörden den Fall neu aufrollen - weil die Geschäftsgrundlage für die Steuerbefreiung entfallen ist. Bei ihrem Persilschein berief sich das Amt auf ein umstrittenes Tauschgutachten der Finanzbehörden aus dem Jahr 1958. Es erlaubt Aktiengesellschaften, unterbewertete Beteiligungen zu tauschen, ohne die darin enthaltenen stillen Reserven zu versteuern. Voraussetzung ist allerdings, daß die Aktienpakete »art-, funktions- und wertgleich« sind. Davon aber kann nun nicht mehr die Rede sein. Am Donnerstag will sich deshalb auch der bayerische Landtag mit dem Vorfall befassen.
Noch versucht Schmidt die Sache herunterzuspielen: »Das sind olle Kamellen«, scherzt er, »und über die rede ich nicht.«
DINAH DECKSTEIN, WOLFGANG REUTER