Schmerzensgeld-Klage Esser scheitert auch im Berufungsprozess
Wegen Rufschädigung durch die Staatsanwaltschaft hatte der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser Anspruch auf Schmerzensgeld erhoben. Doch auch in der zweiten Instanz wies das Oberlandesgericht Düsseldorf seine Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen zurück.
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Düsseldorf - Die Richter erteilten heute Essers Forderung nach 200.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld weitgehend eine Absage. Die Richter gestanden Esser wie zuvor schon das Landgericht Düsseldorf in erster Instanz lediglich 10.000 Euro Schmerzensgeld zu.
Der frühere Spitzenmanager forderte diese Entschädigungssumme für eine "Rufschädigung" und "Verletzung der Amtspflicht", die er der dem Land unterstehenden Staatsanwaltschaft vorwirft. Hintergrund sind die Ermittlungen der Behörde im Zusammenhang mit der von Vodafone gezahlten 30-Millionen-Euro-Abfindung an Esser. Die Ermittlungen waren schließlich in den Mannesmann-Prozess gemündet.