Schmiergeld-Prozess Anklägerin verlangt Bewährungsstrafe für Hartz
Braunschweig - Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff sagte, sie halte wegen Untreue, zum Teil in besonders schweren Fällen, und der Begünstigung von Betriebsräten die Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen für angemessen - dies wären gemessen an den Einkünften von Hartz umgerechnet 576.000 Euro. Der Anwalt von Hartz sagte, er stehe dem Antrag nicht entgegen.
Ein Urteil solle am Nachmittag gegen 15.30 Uhr verkündet werden.
Wolff sagte weiter, Hartz habe den früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert wegen dessen wichtiger Rolle bei dem Autobauer mit Sonderzahlungen in Millionenhöhe "gekauft". Er habe zudem ein "Rundum-Sorglos-Programm" für Volkert veranlasst. Kontrollen seien abgeschafft worden. Hartz aber sei nicht zu bestrafen, weil er die nach ihm benannten Arbeitsmarktreformen mit auf den Weg gebracht habe, weil er prominent oder vermögend sei oder Dienste von Prostituierten in Anspruch genommen habe.
Zuvor hatte der Hartz-Verteidiger Egon Müller das Wort ergriffen - und noch einmal das Geständnis aus der Vorwoche bekräftigt. Hartz habe dem früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert Sonderzahlungen in Millionenhöhe zugeschanzt. "Es ging um eine Position, in der man den anderen einkauft", sagte Müller.
Er verwies auf die weitgehende Übereinstimmung von Hartz und Volkert. Gesten und Blicke, die im Nachhinein schlecht in Worte zu fassen seien, hätten häufig klare Aussagen ersetzt.
Volkert habe unmissverständlich klargestellt, dass er eine Aufbesserung seines Einkommens verlange, sagte Müller. Hartz habe auf der anderen Seite auf Grund des informellen Gesprächs mit dem damaligen Konzernmanagern Ferdinand Piëch und Jens Neumann und auch aus eigener Einschätzung die Überzeugung gewonnen, dass er Volkert entgegenkommen müsse.
Den Weg über Sonderboni hatte Hartz nach seiner Aussage am ersten Verhandlungstag gewählt, um Proteste anderer Betriebsratsmitglieder zu vermeiden. Den Verdacht der Staatsanwaltschaft, Volkert habe aktiv an der Verschleierung der Bezahlung mitgewirkt, wollte Müller nicht bestätigen. Über die Art der Zahlung quasi unter der Hand und unter Umgehung aller Kontrollinstanzen habe Hartz selbst entschieden. Volkert habe dabei keinerlei Vorgaben gemacht. Die Tatsache, dass Hartz diesen Weg gewählt habe, belege, dass er sich über das begangene Unrecht im Klaren war.
Die Frage, ob der VW-Patriarch Ferdinand Piëch von den Zahlungen wusste und sie womöglich abgesegnet hatte, blieb unbeantwortet. Nach der Version von Hartz hat lediglich ein informelles Gespräch stattgefunden. Auf die Nachfrage von Staatsanwältin Hildegard Wulff, ob denn jemand Hartz angewiesen habe, besondere Zahlungen zu leisten, gab Müller die gleiche Antwort wie schon am ersten Verhandlungstag: "Piëch hat von den Zahlungen nichts gewusst."
Dass Hartz unter dem Druck, dem er ausgesetzt war, keinen anderen Weg sah, ließ Müller zwischen den Zeilen durchblicken.Gleichwohl übernehme sein Mandant die volle strafrechtliche Verantwortung. Hartz habe auch nicht, so betonte Müller, ein bestehendes System vorgefunden. Er habe vielmehr die Kontrollmechanismen aus eigenem Antrieb außer Kraft gesetzt, um die Zahlungen zu verschleiern.
Der Prozess war gegen zehn Uhr aufgenommen worden. Vor der Tür des Landgerichts Braunschweig hatten sich vor dem Auftakt der Verhandlung lediglich zwei kleine Grüppchen versammelt. "Harte Strafe für Hartz" stand auf einem zeichenblockgroßen Schild, das ein Protestler hoch hielt.
Das Gericht hatte Hartz in der vergangenen Woche eine höchstens zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen in Aussicht gestellt, wenn er ein glaubhaftes Geständnis ablegt. Hartz wird Untreue in 44 Fällen und Begünstigung eines Betriebsrats vorgeworfen.
Das Urteil kritisieren die Demonstranten, noch ehe es gesprochen ist. "Ich erwarte, dass Hartz mit zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe davon kommt, das ist viel zu milde", sagte einer. Fünf Jahre Hartz IV, das sei eine gerechtere Strafe fügte der Mann hinzu.
Die Hartz-Reformen aber werden auch heute vor Gericht keine Rolle spielen, versicherte Gerichtssprecher Ingo Groß: "Eine Lex Hartz wird es nicht geben."
mit dpa/ddp/mm.de/Reuters