Schmiergeldzahlungen Anklage gegen Ex-Siemens-Mitarbeiter
Frankfurt am Main - Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main teilte heute mit, die bei einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Darmstadt erhobene Anklage richte sich gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied und einen weiteren Ex-Mitarbeiter des Firmenbereichs "Power Generation" der Siemens AG in Offenbach. Gegen drei weitere Beschuldigte werde noch ermittelt.
Die beiden Männer im Alter von 62 und 72 Jahren werden beschuldigt, zwischen 1999 und April 2002 an zwei Geschäftsführer des ehemals staatlich-italienischen Energiekonzerns Enel Produzione und Enelpower mit Sitz in Mailand in zwei Fällen Schmiergelder gezahlt zu haben. Die Summen hätten bei insgesamt 5,637 Millionen Euro sowie rund 483.990 Dollar gelegen.
Ziel der Bestechung soll die Vergabe von Aufträgen an ein Konsortium aus den Firmen Siemens und Ansaldo gewesen sein, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Dabei ging es um die Lieferung von Industrieanlagen wie Gasturbinen und Zubehör für zwei Großprojekte. Das Gesamtvolumen des Geschäfts lag den Ermittlern zufolge bei rund 450 Millionen Euro. Außerdem soll es sich noch um lukrative Wartungsverträge gehandelt haben. Hiervon sei ein Anteil der Aufträge von mindestens 338 Millionen Euro auf Siemens entfallen.
Die Ermittlungen in Zusammenarbeit mit Behörden in Mailand haben demnach knapp zwei Jahre gedauert. Dabei kam auch heraus, dass die Gelder "zum Zwecke der Verschleierung" über die Konten verschiedener Firmen und Stiftungen in Liechtenstein, Dubai und Abu Dhabi an die Geschäftsführer der beiden italienischen Firmen beziehungsweise an deren Familienmitglieder in Monaco und in Lugano geleitet wurden.
"Die so transferierten Gelder stammten teilweise aus einer von den Beschuldigten verwalteten 'schwarzen Kasse' außerhalb der offiziellen Buchhaltung", erläuterte die Leitende Oberstaatsanwältin Hildegard Becker-Toussaint. Deren Bestand soll bei rund zwölf Millionen Schweizer Franken liegen. Den beiden Angeklagten werde daher Untreue im besonders schweren Fall beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen." Sie seien derzeit gegen Sicherheitsleistung und andere Auflagen vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont.
suc/AP