Schonzeit vorbei - DER SPIEGEL
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ARBEITNEHMER Schonzeit vorbei

Die AEG weigert sich, einem Gerichtsurteil zu folgen und einen gefeuerten Arbeiter wiedereinzustellen. *
• aus DER SPIEGEL 49/1983
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Uwe Zabel hat das Recht auf seiner Seite. Doch das hat ihm bislang wenig geholfen.

Das Hamburger Arbeitsgericht hatte zwar entschieden, daß der Elektrokonzern AEG-Telefunken den entlassenen Feinmechaniker »zu unveränderten Arbeitsbedingungen« weiterbeschäftigen müsse. Aber der Richterspruch schert Zabels Chef, Richard Elsebrock von der AEG-Telefunken Anlagentechnik in Hamburg, offenbar wenig.

Der 26jährige Zabel nämlich ist weiterhin ohne Job. Er lebt seit Juli dieses Jahres von wöchentlich 212 Mark Arbeitslosengeld.

Nun muß Zabel den Gerichtsvollzieher bemühen, um wieder an seinen alten Arbeitsplatz zu kommen. Es ist nicht das erstemal.

Schon vor mehr als zwei Jahren hatte Zabel Streit mit seinem Chef. Elsebrock wollte den jungen Mitarbeiter gern loswerden, weil er angeblich zuviel Ausschuß produzierte. Doch damit kam er vor Gericht nicht durch. Die Arbeitsrichter hoben 1981 die Kündigung auf. Die AEG-Manager aber weigerten sich beharrlich, das Urteil anzuerkennen.

Drei Wochen lang zahlte der angeschlagene Elektrokonzern, der damals schon kurz vor dem Vergleich stand, lieber 500 Mark Zwangsgeld täglich, als Zabel wiedereinzustellen. Erst als DGB-Rechtssekretär Hagen Helms drohte, den damaligen Vorstandschef der AEG-Anlagentechnik Joost Freiherr von Wrangel in Beugehaft nehmen zu lassen, gab die Firma nach.

Doch offenbar haben die Manager der AEG daraus nichts gelernt. In dieser Woche kommt der Gerichtsvollzieher wieder, zunächst um die Zwangsgelder einzutreiben. Wenn das nichts nützt, will Zabel Beugehaft für AEG-Chef Heinz Dürr beantragen. Geld, so meint Zabel, spiele anscheinend keine Rolle, wenn es darum gehe, einen aktiven Gewerkschafter vor die Tür zu setzen.

Schon 1979, als Zabel die Lehre abschloß, versuchte AEG-Manager Elsebrock die Übernahme des unbequemen Mitarbeiters zu verhindern. Zabel war seinem Chef unangenehm aufgefallen, weil er eine Demonstration von Berufsschülern organisiert hatte.

Zunächst machte ihm die Firma ein Angebot: ein Jahr Lohnfortzahlung und 15 000 Mark Abfindung, insgesamt etwa 30 000 Mark, wenn er freiwillig ginge. Zabel lehnte ab und kam danach nur mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung des Arbeitsgerichts zu einer Anstellung als Feinmechaniker im Wedeler AEG-Werk.

Die Personalabteilung hatte völlig übersehen, daß der IG-Metall-Vertrauensmann auch noch Mitglied der Jugendvertretung gewesen war. Zabel hatte deshalb noch ein Jahr lang Kündigungsschutz nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

Mitte 1980 war die Schonzeit vorbei. Zabel bekam Druck, fühlte sich in der Werkstatt in Wedel unter dauernder Beobachtung durch Meister und Abteilungsleiter, wurde nervös und machte Fehler an der Drehbank. Ein halbes Jahr später stand er auf der Straße.

Vor Gericht gerieten die AEG-Juristen jedoch in Beweisnot. Den Arbeitsrichtern fehlte es »an der konkreten Darlegung der angeblichen Fehler«. Zabel, so entschieden sie, müsse wiedereingestellt werden.

Das wurde er dann auch, allerdings nicht, wie gewünscht, auf seinem früheren Arbeitsplatz in Wedel bei Hamburg, sondern in einem AEG-Reparaturbetrieb im Hafen. Dort wurde Zabel nach kurzer Zeit wieder zum Vertrauensmann gewählt.

Den Job war er jedoch nach anderthalb Jahren wieder los, diesmal im Zuge von Massenentlassungen im Schiffbaubereich der AEG. Der Betriebsrat widersprach der Kündigung und wies dem Unternehmen acht verschiedene, freie Arbeitsplätze nach, auf die Zabel hätte versetzt werden können. Über seine Kündigungsschutzklage können die Richter aber wegen anderer Termine erst im Sommer nächsten Jahres entscheiden.

Das Arbeitsgericht sah jedoch einen Zusammenhang zwischen Zabels früherer Kündigung und dem neuen Rausschmiß. So verfügten die Arbeitsrichter erneut die Zwangsvollstreckung aus dem ersten Verfahren. Eine Gegenklage der AEG wiesen sie ab.

Weil die Sache wieder mal schlecht für die Firma steht, versuchte Zabels Chef Elsebrock erneut, die leidige Affäre mit

Geld beizulegen. Wenn Zabel sich ruhig verhalte, so Elsebrocks neuestes Angebot, und darauf verzichte, mit Hilfe des Gerichtsvollziehers an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren, würden ihm bis auf weiteres wöchentlich 40 Stunden voll vergütet - nur arbeiten soll er nicht.

Ein lukratives Angebot für einen Arbeitslosen. Doch Zabel - inzwischen wegen nervöser Magenbeschwerden zu 30 Prozent schwerbehindert - will sich auch weiterhin das Recht auf seinen Arbeitsplatz nicht abkaufen lassen.

Es geht ihm nun ums Prinzip. Wenn die AEG es in seinem Fall schaffe, mit der Mißachtung von Gerichtsurteilen durchzukommen, »dann versuchen die das in anderen Fällen auch«.

Und das, findet Zabel, »kann ich als guter Gewerkschafter doch nicht zulassen«.

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