Schrempp-Abgang: Aktionäre verklagen Daimler - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Schrempp-Abgang Aktionäre verklagen Daimler

DaimlerChrysler muss sich vor Gericht mit Aktionärsklagen auseinandersetzen. Hintergrund ist der Abgang des langjährigen Konzernchefs Jürgen Schrempp. Anleger fordern Schadenersatz, weil das Unternehmen die Personalie zu spät bekannt gegeben haben soll.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Stuttgart/Hamburg - Geklagt haben die beiden auf Kapitalmarktfälle spezialisierten Anwaltskanzleien Rotter und CLLB aus München. Sie berufen sich unter anderem auf Ermittlungen der Börsenaufsichtsbehörde (BaFin) und der Staatsanwaltschaft, ob DaimlerChrysler den Ende Juli 2005 angekündigten Rückzug von Konzernchef Schrempp ins Privatleben entgegen der Vorschriften nicht unverzüglich bekannt gemacht hat.

Die Kläger monieren, dass die Ankündigung bereits vor der offiziellen Bekanntgabe an den Finanzmärkten kursierte und Schrempps Ausscheiden schon Wochen vorher Insidern bekannt war. Damit könnte das Unternehmen gegen wertpapierrechtliche Vorschriften verstoßen haben.

Rotter und CLLB fordern Schadenersatz, da die Meldungen über den Rückzug den Aktienkurs der DaimlerChrysler-Papiere binnen Minuten um rund zehn Prozent nach oben schnellen ließen. "Jeder Anleger, der seine Aktien vor der Bekanntgabe des Rücktritts von Schrempp zu billig verkauft hat, kann Schadenersatz von DaimlerChrysler fordern", sagte Rechtsanwalt Franz Braun von der Kanzlei CLLB. DaimlerChrysler müsse die Differenz zwischen dem tatsächlich erzielten und dem späteren, höheren Preis der Aktien erstatten.

Als Termin für die Verhandlungen der Schadenersatzansprüche sei von den Gerichten der 25. Januar bestimmt worden, hieß es. Zuständig sind demnach das Amtsgericht und das Landgericht Stuttgart. Mit Entscheidungen sei an diesem Tag noch nicht zu rechnen, sagte Franz.

Ein Sprecher von DaimlerChrysler bestätigte gegenüber SPIEGEL ONLINE den Verhandlungstermin. "Wir werden uns gegen die Vorwürfe verteidigen", sagte er weiter.

Mit den Schadenersatzklagen wird juristisches Neuland betreten. Unternehmen müssen erst seit 2002 mit zivilrechtlichen Sanktionen rechnen, wenn sie für den Aktienmarkt relevante Tatsachen zu spät veröffentlichen. Bisher hat es auf Grund dieser Rechtslage aber noch keine Klagen gegeben.