Schrempp-Rücktritt Daimler gewinnt Prozess gegen Aktionäre
Stuttgart - Im Rechtsstreit über den Rücktritt des früheren Daimler-Vorstandschefs Jürgen Schrempp gibt es ein neues Urteil. Laut Oberlandesgericht Stuttgart muss das Unternehmen seinen Anlegern keinen Schadensersatz zahlen.
In einem Musterprozess entschied das Gericht, der Autobauer habe am 28. Juli 2005 rechtzeitig in einer Ad-hoc-Mitteilung über Schrempps Rücktritt informiert. Die Ablösung des Managers durch Dieter Zetsche war auf einer Aufsichtsratssitzung an demselben Tag beschlossen worden.
Eine Gruppe von rund hundert Kleinaktionären hatte Daimler vorgeworfen, der Wechsel an der Unternehmensspitze habe bereits Monate vorher festgestanden, die Aktionäre seien aber nicht darüber informiert worden. Sie argumentieren, sie hätten ihre Papiere nicht kurz vor der Mitteilung verkauft, wenn sie früher Bescheid gewusst hätten. Der Aktienkurs des Autobauers war nach der Mitteilung massiv gestiegen. Die Kläger forderten für entgangene Kursgewinne rund 5,5 Millionen Euro Schadenersatz.
Bereits am 27. Juli 2005 hatte ein Ausschuss des Autobauers über die Personalie beraten, einen Tag später gab Schrempp seinen Rücktritt offiziell bekannt.
Zum Prozessauftakt im September 2008 wiesen Schrempp und der damalige Aufsichtsratschef Hilmar Kopper alle Vorwürfe zurück. Daimler verwies darauf, dass zu der entscheidenden Aufsichtsratssitzung ohne Tagesordnung eingeladen worden sei, damit die Pläne nicht vorher bekannt würden. Richter Eberhard Stilz schloss sich dieser Einschätzung an.
Ein erstes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart in dem Fall war vom Bundesgerichtshof wegen Fehlern aufgehoben worden. Auch gegen den neuen Beschluss kann beim Bundesgerichtshof Beschwerde eingelegt werden.