Schwarz-Rote Steuerpläne Was bleibt netto übrig?
Hamburg - Die Gewerkschaften scharren bereits mit den Füßen. Sollte die Mehrwertsteuererhöhung im Jahr 2007 die Preise in die Höhe treiben, werden sie höhere Löhne fordern. Prompt warnen Wirtschaftsforscher und Industrieverbände vor einem "Teufelskreis". Höhere Löhne würden dem Arbeitsmarkt schaden, warnen sie.
Die Arbeitgeber sehen das anders: Durch die um zwei Prozentpunkte niedrigeren Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werde die Mehrwertsteuererhöhung ausgeglichen, behauptet der Arbeitgeberverband Gesamtmetall - und das gelte auch dann noch, wenn gleichzeitig wie angekündigt die Rentenversicherungsbeiträge um 0,4 Prozentpunkte steigen.
Der Staat spart und kürzt - und unter dem Strich soll mehr übrig bleiben? Grob gerechnet stimme das, behauptet das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. So blieben etwa dem verheirateten Arbeitnehmer mit einem Kind und 29.000 Euro Jahreseinkommen monatlich 49 Euro mehr. Der verheiratete Alleinverdiener mit zwei Kindern und 60.000 Euro Jahreseinkommen werde gar um 144 Euro entlastet, die ledige Sekretärin oder Sachbearbeiterin mit rund 32.000 Euro Jahreseinkommen immerhin noch um 126 Euro, so die IW-Rechnungen.
Warum das IW an Entlastungen glaubt
Das IW begründet die Rechnung mit der effektiven Besserstellung der Arbeitnehmer bei den Beiträgen zur Sozialversicherung. Da sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge hälftig teilen, können die Beschäftigten einen Prozentpunkt weniger Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf der Habenseite verbuchen - und nur 0,2 Prozentpunkte mehr Beitrag zur Rentenversicherung auf der Sollseite.
Außerdem weist das IW darauf hin, dass viele Artikel des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel und gut vier Dutzend weitere Produktgruppen von der höheren Mehrwertsteuer verschont bleiben. Für sie gilt weiterhin der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Unter dem Strich wirken sich nach den Modellrechnungen des IW die niedrigeren Lohnnebenkosten damit stärker aus als zu erwartende Mehrausgaben durch die Mehrwertsteuer.
Es bleibt der Einwand, dass die individuelle Konsumquote - also das, was der Einzelne von seinem Einkommen für Konsum ausgibt - deutlich von den Konsumquoten des Statistischen Bundesamtes abweichen kann, auf die sich das IW bezieht. Auf Rentner, Beamte, Studenten oder Selbständige ist die IW-Rechnung ohnehin nicht anzuwenden, da sie von der Senkung der Beiträge zur Sozialversicherung nicht profitieren. Die Mehrwertsteuererhöhung trifft sie mit voller Wucht, Kompensation Fehlanzeige.
Steuerzahlerbund rechnet ganz anders
Auch daher macht der Bund der Steuerzahler eine ganz andere Rechnung auf. Zwar sieht auch Verbandschef Karl Heinz Däke, dass die Große Koalition steuerliche Erleichterungen plant und der Arbeitnehmer bei der Arbeitslosenversicherung entlastet werden soll. Bei der Mehrzahl der Bürger bleibe aber durch den geplanten Abbau oder die Streichung zahlreicher Steuersubventionen (zum Beispiel Pendlerpauschale und Sparerfreibetrag) letztlich weniger im Geldbeutel übrig. "Unter dem Strich werden die Koalitionspläne für viele Steuer- und Beitragszahler zu spürbaren Mehrbelastungen führen", schreibt der Steuerzahlerbund auf seiner Internetseite und liefert dort gleich Rechenbeispiele mit.
Allein die gestrichene Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werde sich für zahlreiche Privathaushalte "heftig" auswirken. Wer an 220 Arbeitstagen im Jahr genau 20 Kilometer zur Arbeit fährt, kann bislang 1320 Euro Fahrtkosten geltend machen. Künftig sind dies null Euro. Millionen von Privathaushalten werde auf diesem Weg der steuerliche Abzug von Fahrtkosten zur Arbeit schlicht versagt. Diese Regelung sei unplausibel und nicht hinnehmbar, klagt Däke.
Für den Ledigen mit einem Jahreseinkommen von 26.000 Euro ergibt sich laut Steuerzahlerbund allein durch die gestrichene Entfernungspauschale eine steuerliche Mehrbelastung von 396 Euro; verdient er 48.000 Euro, beläuft sich die Mehrbelastung auf 528 Euro im Jahr. Besonders bitter dürfte vor allem Geringverdienern die gestrichene Pauschale aufstoßen, denn sie werden überproportional belastet: Der Ledige mit 15.000 Euro Jahreseinkommen muss laut Steuerzahlerbund eine steuerliche Mehrbelastung von 330 Euro hinnehmen.
Ans Sparen ist dann zumindest in den unteren Gehaltsregionen kaum noch zu denken. Wer es trotzdem versucht, sieht sich nach Plänen der Großen Koalition mit einem drastisch zusammengestrichenen Sparerfreibetrag konfrontiert. Für Ledige reduziert er sich von 1370 Euro auf 750 Euro, bei Verheirateten von 2740 auf 1500 Euro im Jahr. Zinserträge, die über diese Grenzen hinausgehen, werden voll mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Wie könnte nun eine mögliche Gesamtrechnung für einen privaten Haushalt aussehen? Dazu legt der Steuerzahlerbund zwei Modellrechnungen vor. Sie berücksichtigen allerdings nicht die Auswirkungen der steigenden Mehrwertsteuer! Um genauer festzuhalten, was am Ende im Portemonnaie übrig bleibt, müssten die erhöhten Belastungen durch die steigende Verbrauchsteuer noch hinzugerechnet werden.
Beispiel 1: Der Ledige mit einem Jahreseinkommen von 32.000 Euro verfügt zusätzlich über 1000 Euro Zinseinkünfte im Jahr. Er fährt jeden Tag mit dem Auto 15 Kilometer zur Arbeit. Bislang kann er Fahrtkosten von 990 Euro steuerlich geltend machen, sowie sein Arbeitszimmer mit 1250 Euro und Steuerberaterkosten von 200 Euro. Diese Werbungskostenbeträge fallen künftig weg, was indes unter Experten verfassungsrechtlich noch umstritten ist.
Wie teuer wird die Krankenkasse?
Sein zu versteuerndes Einkommen würde sich durch die Reformpläne um mehr als 2000 Euro auf 29.043 Euro erhöhen und seine Belastung um insgesamt 681 Euro steigen. In diesem Betrag eingerechnet sind 36 Euro mehr Solidaritätszuschlag - der "Soli" klettert mit dem zu versteuernden Einkommen. Der Mehrbelastung von 681 Euro steht lediglich eine Entlastung bei den Sozialabgaben von 256 Euro gegenüber.
Beispiel 2: Ein verheirateter Alleinverdiener erzielt ein Jahreseinkommen von 48.000 Euro und zusätzlich 2000 Euro Zinseinkommen. Hier beläuft sich die Mehrbelastung sogar auf 840 Euro. Auch bei ihm fallen Arbeitszimmer (1250 Euro) und Steuerberatungskosten (200 Euro) künftig weg. Die steuerlich anrechenbaren Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (40 Kilometer) werden sich künftig auf 1320 Euro halbieren. Der Mehrbelastung von 840 Euro steht eine Entlastung bei den Sozialabgaben von 384 Euro gegenüber.
Dies sind wohlgemerkt nur Rechenbeispiele, in anderen Konstellationen mag das Ergebnis anders ausfallen - sogar noch deutlich schlechter für bauwillige Familien, denen künftig die Eigenheimzulage fehlen wird. Die auf den vielfältigen Steuersubventionsabbau erweiterte Betrachtung macht aber gleichwohl Sinn und stützt die These, dass die Vorhaben der Großen Koalition große Teile der Bevölkerung eher mehr belasten als entlasten werden.
Ganz anders müssen die privaten Haushalte aber wohl rechnen, wenn sich Union und SPD im kommenden Jahr auf eine grundlegende Reform der Krankenkassenfinanzierung einigen. Beobachter schließen nicht aus, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung deutlich steigen werden, sollte der staatliche Zuschuss bis 2008 wie geplant auf Null sinken. Höhere Beiträge drohen auch in der Pflegeversicherung.
Man darf gespannt sein, ob die Gewerkschaften auch diese Aspekte bei kommenden Tarifverhandlungen berücksichtigen werden. Ende der Woche hat der Deutsche Gewerkschaftsbund jedenfalls schon mal Front gemacht - gegen die "finanzpolitische Wilderei" bei Kranken- und Rentenkassen.