Abgeltungsteuer: Anlegen - und einfach Steuern zahlen - DER SPIEGEL
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Hermann-Josef Tenhagen

meinung •Reform der Abgeltungsteuer Geld anlegen - und einfach Steuern zahlen

Sparern in Deutschland soll das Leben leichter gemacht werden - zumindest was ihren Aufwand mit dem Finanzamt angeht. So funktioniert die Abgeltungsteuer seit Anfang des Jahres.
Aktienhändler an der Frankfurter Börse
Aktienhändler an der Frankfurter Börse

Aktienhändler an der Frankfurter Börse

Foto: KAI PFAFFENBACH/ REUTERS
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Seit den späten Neunzigerjahren hat der Staat die Besteuerung von Kapitaleinkünften deutlich verändert. Früher war es so, dass Gewinne aus Aktien und Aktienfonds quasi gar nicht besteuert wurden, solange die Anleger die Aktien nur länger als ein Jahr behielten.

Gewinne aus Zinseinkünften hat der Staat dagegen genau so behandelt wie Einkünfte aus Arbeit. Mit einer wichtigen Ausnahme: Das Finanzamt billigte jedem Sparer steuerfreie Einkünfte , sogenannte Freibeträge zu. Von 1993 bis 1999, in den letzten Jahren der Regierung Kohl, lagen diese Freibeträge für ein Ehepaar bei 12.000 Mark oder umgerechnet knapp 6100 Euro. Singles konnten die Hälfte ansetzen.

Bei den heutigen Zinsen könnte man eine Million Euro auf einem normalen Tages- oder Festgeldkonto anlegen, ohne diese Grenze zu erreichen.

Trotzdem schafften in den Kohl-Jahren viele Menschen, auch die mit gar nicht so hohen Einkommen, einen Teil ihres Geldes in die Schweiz. Zum einen, weil ihre Zinseinkünfte angesichts der deutlich höheren Zinsen in den Neunziger- und frühen Nullerjahren doch höher waren als die 6100 Euro. Zum anderen, weil der Staat diese Freibeträge für die Zinseinkünfte zwischen 1999 und 2007 von 6100 Euro auf 1500 Euro für ein Ehepaar zusammengestrichen hatte.

Nicht einfach - sondern sehr kompliziert

Steuerflucht galt damals noch als Kavaliersdelikt. Weil aber gleichzeitig klar war, dass die weitverbreitete Steuerflucht das Gerechtigkeitsempfinden massiv verletzt, begann eine Debatte, ob man nicht die Steuern auf Kapitaleinkünfte senken müsse und gleichzeitig den Schweizer Banken auf die Pelle rücken. Der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück brachte es auf die legendäre Formel: "Besser 25 Prozent von X als 42 Prozent auf nix." 

Geboren war die sogenannte Abgeltungsteuer , 25 Prozent auf die meisten Kapitaleinkünfte plus Soli, zusammen 26,375 Prozent. Für Besserverdienende lag die neue Steuerquote deutlich niedriger als die persönliche Einkommensteuer auf Zinsen und Dividenden, die sie zuvor bezahlt hatten.

So einfach wie von den Vätern der Abgeltungsteuer erhofft, wurde das System aber nicht. Erstens, weil die Abgeltungsteuer nun auch auf Einkünfte aus ausländischen Aktien und Fondsanlagen fällig wurde, was diese Besteuerung sehr kompliziert machte. Bis zu 33 Rechengrößen musste die Finanzverwaltung heranziehen, um die Abgeltungsteuer bei allen Steuerzahlern korrekt zu ermitteln.

Zweitens hat die damalige Große Koalition mit der Abgeltungsteuer ab 2009 erstmals in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte Steuern auf langfristige Erträge für Aktien und Aktienfonds eingeführt. Ausgenommen von der neuen Steuer waren nur die Aktien und Aktienfonds, die Sparer noch bis Ende 2008 gekauft hatten. Die sollten ewig steuerfrei bleiben.

Umstritten war die Abgeltungsteuer seit ihrer Einführung, beispielsweise unter Sozialdemokraten: Die fanden es unmöglich, dass Kapitalerträge niedriger besteuert werden als die Arbeit eines Facharbeiters. Auch Unionspolitiker Wolfgang Schäuble, bis vor Kurzem Bundesfinanzminister, hielt nicht viel von dieser Steuervariante.

Einfach, angemessen - und ein gebrochenes Versprechen

Und so kam es 2016 zur nächsten Reform. Die Abgeltungsteuer sollte bleiben, aber das Steuermodell viel einfacher werden. Von Anfang dieses Jahres an werden alle Fonds gleich besteuert: inländische wie ausländische. Fonds, die ihre Dividenden an die Anleger ausschütten, genauso wie solche, die ihre Dividenden gleich wieder anlegen (Fachleute nennen das Thesaurieren).

Dasselbe sollte für die neuen Lieblinge der Anleger gelten, die Indexfonds. Und zwar ganz egal, wie so ein Fond seinen Index tatsächlich nachbildet und in welchem Land er aufgelegt ist.

Tatsächlich ist das neue Abgeltungsteuermodell einfacher, auch wenn meine Kollegin Sara Zinnecker immerhin 16 Seiten brauchte, um alle Tiefen und Untiefen des Investmentsteuerreformgesetzes  auszuleuchten.

In der Kurzfassung: Alle Fonds sind gleichermaßen "steuereinfach". Das ist gut. Und die meisten Gewinne aus Kapitalanlagen werden ordentlich erfasst. Das ist angemessen. Dem Problem der Besteuerung der ganz Reichen stellt sich aber auch das neue System nicht. Und das Versprechen, die alten Aktien und Fonds aus der Zeit vor 2009 nicht zu besteuern, hat die Politik gebrochen.

Das also gilt für alle Anleger seit Anfang dieses Jahres:

  • Künftig wird jedes Jahr eine pauschale Wertsteigerung des Fondsanteils als Grundlage für die Abgeltungsteuer hergenommen - die Vorabpauschale. Die Depotbank ermittelt diese und führt die berechnete Abgeltungsteuer ans Finanzamt ab. Wenn Anleger ihre Anteile dann tatsächlich einmal verkaufen, weiß der Staat, welche Erträge er schon besteuert hat, und kann die restliche fällige Abgeltungsteuer berechnen. Wie das detailliert funktioniert, finden Sie in dem besagten Finanztip-Ratgeber  genau erklärt.
  • Je nach Fondsgattung (Aktienfonds, Rentenfonds, Immobilienfonds) ist ein Teil der Erträge von der Steuer befreit. Bei klassischen Aktienfonds sind das 30 Prozent. Mit dieser "Teilfreistellung" kompensiert der Fiskus, dass er jetzt auf Fondsebene inländische Dividenden und Immobilienerträge laufend besteuert.
  • Sparer können wie bisher Steuern auf die jährliche Pauschale vermeiden, wenn sie bei ihrer Depotbank einen ausreichenden Anteil ihres Sparerfreibetrags , also den guten alten Freistellungsauftrag erteilen . Jedem Steuerpflichtigen stehen aktuell 801 Euro steuerfrei zu . Alte Fonds aus den Jahren von vor 2009 werden jetzt jedoch besteuert. Dafür wird im ersten Schritt so getan, als hätte man den Fonds Ende 2017 verkauft. Die bis Ende 2017 erzielten Wertsteigerungen bleiben dauerhaft steuerfrei.
    Für ab 2018 entstehende Gewinne dieser Aktien und Fonds hat dann jeder Sparer einen persönlichen Freibetrag von insgesamt 100.000 Euro. Dieser Freibetrag haftet an den Altfonds. Für entstandene Gewinne kann der Steuerpflichtige den Freibetrag in seiner Steuererklärung beantragen. Insbesondere reiche Leute können erwägen, diese Altfonds samt dem daran haftenden Freibetrag zum Beispiel an die Kinder zu verschenken.

Es heißt zwar, dass der Steuerzahler nicht mehr über Jahrzehnte fürs Finanzamt die Bankunterlagen aufheben muss. Allerdings handelt es sich um eine neue Systematik, die sich in der Praxis erst noch bewähren muss. Vorsichtige Anleger sollten daher ihre Abrechnungen sicherheitshalber doch noch eine Weile aufbewahren. Das Steuerleben wird insgesamt einfacher. Doch das Ende der Reformen ist noch nicht erreicht.

Zum Autor

Hermann-Josef Tenhagen, Jahrgang 1963, ist Chefredakteur von »Finanztip« und Geschäftsführer der Finanztip Verbraucherinformation GmbH. Der Geldratgeber ist Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. »Finanztip«  refinanziert sich über sogenannte Affiliate-Links, nach deren Anklicken »Finanztip« bei entsprechenden Vertragsabschlüssen des Kunden, etwa nach Nutzung eines Vergleichsrechners, Provisionen erhält. Mehr dazu hier .

Tenhagen hat zuvor als Chefredakteur 15 Jahre lang die Zeitschrift »Finanztest« geführt. Nach seinem Studium der Politik und Volkswirtschaft begann er seine journalistische Karriere bei der »taz«. Dort war er jahrelang ehrenamtlicher Aufsichtsrat der Genossenschaft. Auf SPIEGEL.de schreibt Tenhagen wöchentlich über den richtigen Umgang mit dem eigenen Geld.

Im Sondierungspapier der Großen Koalition wird sehr ernsthaft über die Abschaffung der Abgeltungsteuer nachgedacht. "Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft", heißt es auf Seite 15 des Papiers . Spitzenverdiener müssten bei hohen Zinseinnahmen dann wieder 42 Prozent Steuer auf die Einnahmen zahlen.

Die Abgeltungsteuer hat ihren Zweck erfüllt

Die Logik der Steuereinzieher: Die Abgeltungsteuer hat ihren Zweck ja erfüllt. Ein Teil des Fluchtgeldes ist nach Deutschland zurückgekommen und ein anderer ist künftig in der Schweiz, in Luxemburg oder Österreich nicht mehr vor dem Zugriff des deutschen Fiskus sicher. Steuerflucht ist für kleine Leute oder Freiberufler viel schwerer geworden.

Nur den wirklich Reichen ist man noch nicht so richtig auf die Pelle gerückt. Trotz Panama und Paradise Papers. Aber die haben ja auch nicht mehr die einfachen Nummernkonten in der Schweiz. Denen helfen spezialisierte Anwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ihr Geld geschickter zu verstecken - auf den Antillen, in Barbados oder in der Mongolei.

In Deutschland wird das nicht so öffentlich diskutiert. Das britische Parlament aber hat sich schon vor Jahren besonders auf die Wirtschaftsprüfer von PwC, KPMG, Deloitte und EY eingeschossen, die Arrangements zur Steuervermeidung systematisch an Firmen verkaufen würden, selbst wenn die Chancen 50 zu 50 stünden, damit vor Gericht zu scheitern .

Meckern wir nicht. Für uns ist das Leben als Anleger ja einfacher geworden. Und wenn wir als Bürgerinnen und Bürger den Superreichen an die Tasche wollen, müssen wir das bei und zwischen den Wahlen wahrscheinlich deutlicher zum Ausdruck bringen.