Lärmschutz Die Bahn muss leiser werden
S-Bahnen in Hamburg (Archivbild): Längere Übergangsfristen für Straßenbahnen
Foto: Christian Charisius/ dpaBerlin - Für neue Bahnprojekte gilt ab 2015 keine Ausnahme mehr beim Lärmschutz. Für Stadt- und Straßenbahnen gilt eine längere Übergangsfrist bis 2019. Auf diesen Kompromiss zur Abschaffung des umstrittenen sogenannten Schienenbonus' hatten sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss geeinigt.
Der Schienenbonus räumte Zügen seit Jahren das Recht ein, fünf Dezibel lauter zu sein als Autos. Hintergrund dieser Regelung war die Annahme, dass Schienenlärm als weniger belastend wahrgenommen werde als Straßenlärm. Dies gilt inzwischen als überholt, unter anderem weil der Güterverkehr auf der Schiene zunimmt und mehr Hochgeschwindigkeitszüge unterwegs sind.
Die Regelung sieht zudem vor, dass das Eisenbahn-Bundesamt ab 2015 für das Aufstellen eines bundesweiten Lärmaktionsplans für die wichtigsten Eisenbahnstrecken des Bundes zuständig sein soll. Die bisher zuständigen kommunalen Behörden sollen von der Aufgabe entbunden werden.