Urteil Check24 muss Kunden besser informieren
Check24-Zentrale (München)
Foto: Matthias Balk/ dpaWo bekomme ich den billigsten Strom oder die günstigste Versicherung? Internetportale wie Check24, Verivox oder Preis24 locken Millionen Kunden mit dem Versprechen eines neutralen Preisvergleichs in Sekundenschnelle. Verbraucherschützer kritisieren, dass die Preisvergleiche keineswegs neutral sind - und Versicherungsmakler haben Klage eingereicht.
Das Landgericht München hat dem Preisvergleichsportal Check24 nun größere Transparenz für seine Nutzer verordnet. Das Münchner Internet-Unternehmen muss seine Kunden künftig bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen deutlich darüber informieren, dass es als Versicherungsmakler agiert und Provisionen kassiert.
Geklagt hatte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), der 11.000 Versicherungsmakler vertritt und Check24 unlauteren Wettbewerb vorwarf. Nach Ansicht der Kläger sind auch die Informationen unzureichend: Wer nur schlechte Deutschkenntnisse habe, könne aus Versehen schon mal eine Gebäudeversicherung statt einer Hausratversicherung anschließen, argumentierte ein Anwalt.
Die Richterin sah das allerdings anders: Sie geht davon aus, dass alle Kunden durchaus wissen, was sie tun. Bei einzelnen Versicherungsprodukten aber muss Check24 voraussichtlich nachbessern - und zum Beispiel in der Hausratversicherung abfragen, ob auch ein Fahrrad zum Haushalt gehört. BVK-Präsident Michael Heinz nannte das Urteil anschließend trotzdem einen "Sieg für den Verbraucherschutz".
Aber auch in anderen Bereichen folgte das Gericht den Klägern nicht. Die Versicherungsvertreter hatten in ihrer Klage so scharfe Vorgaben für die Onlineberatung gefordert, dass das Internetgeschäft mit Versicherungen sehr erschwert worden wäre.
So werde das Check24-Geschäftsmodell nicht im Grundsatz gefährdet, sagte Christoph Röttele, der Geschäftsführer des Internetportals. "Wir können mit dem Urteil leben."