Eigenbedarf: BGH stärkt Rechte des Vermieters - DER SPIEGEL
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Kündigung wegen Eigenbedarf BGH stärkt Rechte der Vermieter

Vermieter dürften nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch dann Eigenbedarf , wenn sie dies nicht vorher explizit im Mietvertrag vermerkt haben.
BGH (Archivbild): Grundsatzurteil zum Eigenbedarf
BGH (Archivbild): Grundsatzurteil zum Eigenbedarf

BGH (Archivbild): Grundsatzurteil zum Eigenbedarf

Foto: Ronald Wittek/ dpa
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Karlsruhe - Im Streit um die Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarfs hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Vermietern gestärkt. Die fünf Richterinnen und Richter hoben ein Urteil des Landgerichts Mannheim auf, das eine Kündigung für rechtswidrig erklärt hatte.

Das Landgericht hatte im April 2014 noch entschieden, dass der Vermieter den späteren Eigenbedarf schon bei Abschluss des Vertrags hätte voraussehen können und müssen. Jetzt muss das Landgericht neu über den Fall verhandeln.

Im konkreten Fall wollte der Vermieter die Zweizimmerwohnung in Mannheim seiner 20-jährigen Tochter geben und kündigte deswegen den erst zwei Jahre zuvor geschlossenen Mietvertrag. Die Tochter wohnte zuvor bei ihren Eltern, wollte nach einem einjährigen Aufenthalt in Australien dann aber in einer eigenen Wohnung leben.

Richterin Karin Milger sprach in der Verhandlung von der "Unberechenbarkeit der heutigen Jugend" und betonte, es gebe keine gesetzliche Pflicht, einen später eintretenden Eigenbedarf bereits bei Abschluss des Mietvertrags erkennen zu müssen. Es bestehe kein Rechtsmissbrauch, wenn der Vermieter bei Vertragsabschluss einen späteren Eigenbedarf noch nicht ernsthaft in Betracht gezogen habe, erklärte der BGH am Mittwoch in Karlsruhe.

ssu/dpa-AFX

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