Finanzen regeln Warum Sie sich früh ums Erben und Vererben kümmern sollten
Richter am Bundesverfassungsgericht: Viele Erben zahlen keinen Cent Steuern
Foto:Uwe Anspach / dpa
Die Richterinnen und Richter beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben diese Woche gleich zweimal über die Erbschaftsteuer verhandelt. Am Montag wollte das Bundesland Bayern mehr Freiheit, eigene Freibeträge und Steuersätze für die Erbschaftsteuer festzulegen (Az.1 BvF1/23 ). Am Dienstag ging es um die Frage, warum Erben großer Unternehmen oft viel weniger Steuern zahlen als Menschen, die ein wertvolles Depot oder eine Immobilie erben (Az. 1 BvR 804/22 ). Die Stichworte lauten hier Verschonungsregel (§ 13a ErbStG ) und Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a ErbStG ). Mit diesen Paragrafen werden reiche Erben und reich Beschenkte aktuell häufig verschont.
Die Urteile stehen noch aus. Aber die beiden Verfahren zeigen schon jetzt, wo das Problem bei der Besteuerung liegt. Bei der Gerechtigkeit. Schon 1995 , 2006 und 2014 hatte das Verfassungsgericht die jeweilige Bundesregierung ermahnt, die Regeln gerechter zu gestalten. Dabei: Die Besteuerung trifft immer nur einen Teil der Erben.
Fangen wir mit einer Frage an, die in der Debatte leicht untergeht: Wer zahlt überhaupt Erbschaftsteuer? Viele Erben zahlen keinen Cent. Ehepartner können 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder von jedem Elternteil jeweils 400.000 Euro . Diese Freibeträge hat die Große Koalition 2009 festgelegt und dabei deutlich erhöht. Von 307.000 Euro auf 500.000 Euro für Ehepartner, von 205.000 Euro auf 400.000 Euro für Kinder .
Wenn Mutter und Vater beide Eigentümer einer Immobilie sind, können sie einem Kind also zusammen Werte von 800.000 Euro hinterlassen. Besteuert wird grundsätzlich nur, was darüber liegt. Wenn Kinder als Erben ins Elternhaus einziehen, fallen überhaupt keine Steuern an . Viele Erbschaften tauchen deshalb nicht in der Erbschaftssteuerstatistik auf .
Vor allem Unverheiratete und Freunde betroffen
Für andere Personen sieht die Rechnung anders aus. Wer nach Jahrzehnten gemeinsamen Lebens vom unverheirateten Partner erbt, hat nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Gibt’s mehr zu erben oder zu verschenken, lohnt also das Heiraten. Die niedrigen Freibeträge gelten auch für die gute Freundin, die Nichte oder den Bruder. Auch oberhalb des Freibetrags ist der Steuersatz für eine nicht verwandte Person deutlich höher als für ein Kind. Ob jemand Ihnen besonders nahestand, ignoriert das Finanzamt bei der Besteuerung.
Das ist nicht naturgegeben. In anderen Ländern wird das mit der Besteuerung von Erbschaften anders geregelt. In Frankreich, den Niederlanden oder Spanien können die Steuern deutlich höher sein als in Deutschland. In Österreich, Tschechien oder Schweden gibt es gar keine klassische Erbschaftsteuer, wie man bei der Industrieländerorganisation OECD nachlesen kann . In Spanien und Frankreich kommt eine Vermögensteuer dazu.
Doch die Erbschaftsteuer ist in vielen Familien nicht das größte Problem. Das lauert bei der Frage, wer überhaupt erbt. Ihre unverheiratete Partnerin, mit der Sie zusammen eine Immobilie gekauft haben, wird ohne Testament nicht gesetzliche Erbin. Stehen Sie beide je zur Hälfte im Grundbuch, gehört ihr ihre Hälfte weiterhin. Über die andere Hälfte muss sie sich im Zweifel mit Ihren Erben, Kindern, Eltern, Brüdern oder Nichten verständigen. Das wären die gesetzlichen Erben . Die Konstellation kann schwierig werden, auch ganz ohne Steuerbescheid.
Ein Viertel Cabrio und ein halbes Jugendstilsofa
Kinder und Stiefkinder, ein neuer Partner und die frühere Familie lassen die gesetzliche Erbfolge nicht automatisch zur besten Lösung werden. Erben mehrere Menschen gemeinsam, müssen sie über den Nachlass entscheiden: Wer übernimmt das Cabrio, wer bekommt die Möbel? Das Geld in einem Depot ist an dieser Stelle geradezu einfach aufzuteilen. Das Cabrio gehört im Fall der gesetzlichen Erbfolge zur Hälfte dem überlebenden Ehegatten und zu je einem Viertel Tochter und Sohn. Aber was geschieht mit der Immobilie, wenn die Tochter sie verkaufen will und die anderen die Immobilie behalten wollen?
Und wer zu Lebzeiten einem Erben schon viel geschenkt hat, sollte festhalten, ob und wie das später bei der Aufteilung des Erbes berücksichtigt werden soll. Sonst ist der Streit unter Geschwistern schnell größer als der Steuerbescheid vom Finanzamt.
Finanzen ab 50 – das Berliner Testament
Jenseits der 50 sprechen Sie hoffentlich mit Ihren Eltern oder anderen Vererbenden über die emotionalen und praktischen Fragen. Tun Sie das unbedingt, auch klassische Regeln können in die Grütze führen. Beim sogenannten Berliner Testament setzen sich Eheleute zunächst gegenseitig als Alleinerben ein; die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils . Sie könnten nur den kleineren Pflichtanteil geltend machen. Das schützt den überlebenden Partner vor Ansprüchen der Kinder. Bei größerem Vermögen kann es aber dazu führen, dass die Kinder hinterher dann doch mehr Steuern zahlen müssen, weil die Freibeträge überschritten werden.
Sie sehen, es gibt viele unterschiedliche Konstellationen und Herangehensweisen. Über gute Lösungen für unterschiedliche Fälle habe ich in meinem neuen Buch »Finanzen ab 50 – Es ist nicht zu spät« geschrieben.
Das Gerechtigkeitsproblem
Die Verfassungsrichter beschäftigt jetzt vor allem das Gerechtigkeitsproblem, über das am Dienstag in Karlsruhe verhandelt wurde. Ein Mann hatte von seiner Tante Wertpapiere und Grundvermögen im Wert von rund 250.000 Euro geerbt und sollte knapp 50.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen . Er klagt, weil Firmenerben erheblich großzügiger behandelt werden und oft gar keine Erbschaftsteuern zahlen müssen. Im Gesetz wird die Ausnahme damit begründet, dass Betriebe weiterarbeiten können und Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Je größer, desto doller
So können schon bei der Übergabe kleinerer und mittlerer Betriebe 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei vererbt werden, in Ausnahmefällen sogar 100 Prozent. Für besonderen Unmut aber sorgt das quasi steuerfreie Verschenken und Vererben von Milliardenvermögen . In diesem Fall prüft das Finanzamt nämlich nur, ob die Erben die Steuer aus verfügbarem Vermögen – also im Zweifel aus der Portokasse – bezahlen können. Deshalb werden Unternehmensvermögen häufiger auch an minderjährige Kinder verschenkt, die noch kein eigenes Vermögen haben. Die Idee, dass erbende (zukünftige) Unternehmer für die Milliardenerbschaft auch Aktien aus der Erbschaft zur Begleichung der Steuer verkaufen könnten, ist erst mal nicht vorgesehen.
Im Jahr 2025 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Rahmen der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung 3,7 Milliarden Euro Erbschafts- und Schenkungsteuer erlassen. Auf das Geld müssen die Länder verzichten. Es entspricht den Ausgaben für die Betreuung von 300.000 Kindern in den Kitas in freier Trägerschaft .
Manchmal werde ich bei Gesprächen über die Erbschaftsteuer mit dem Hinweis konfrontiert, das vererbte Geld sei doch schon einmal versteuert worden. Das ist aber rechtlich unerheblich. Das Geld, mit dem ich meinen Klempner bezahle, muss er als Einnahme versteuern. Er ist ein anderer Steuerzahler als ich, ein anderes Steuersubjekt im Fachjargon. Hätte ich das Geld für den Klempner geerbt und darauf schon Steuern gezahlt, hilft das eben nicht. Außerdem handelt es sich um eine andere Art der Besteuerung, bei mir Erbschaft, bei ihm Einkommen. Im Fachjargon: Auch das Steuerobjekt ist ein anderes. So hat es das Bundesverfassungsgericht schon erklärt.
Vor den Urteilen handeln?
Sollten Sie angesichts der anstehenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts jetzt handeln? Wenn Sie nicht gerade Betriebsvermögen zu verschenken oder zu vererben haben, eher nicht.
Sich damit beschäftigen aber vielleicht schon. Auch wenn die Urteile und dann möglicherweise folgende Gesetzesänderungen Sie gar nicht treffen, lohnt es, über das Thema Erben und Vererben mit den Betroffenen zu reden. Was wollen Sie für Ihre Liebsten: Schauen Sie erst auf Ihre Ziele, dann auf die Steuersätze. Sprechen Sie mit den Betroffenen und regeln Sie die Fragen in einem Testament, besonders wenn Sie unverheiratet sind oder in einer Patchworkfamilie leben. Bei Immobilien, mehreren Erben oder einem Unternehmen lohnt es sich, die Steuerberaterin und den Notar hinzuzuziehen. Eine frühe Übertragung auf die nächste Generation mit Nießbrauch kann in einigen Konstellationen sinnvoll sein.
Und die Koalition in Berlin?
Wenn die Bundesregierung sich ohnehin mit der Erbschaftsteuer beschäftigen muss, könnte sie das entsprechende Gesetz auch modernisieren. Ursprünglich stammt die Erbschaftsteuer aus dem Jahr 1906, seit 1919 gibt es die Sonderregelungen für Partner und Kinder.
Und wenn die Reform am Ende nur zwei Fragen klärt: Warum ist Ihre Partnerin nach Jahrzehnten gemeinsamen Lebens steuerlich eine Fremde? Und wie viel Begünstigung brauchen Unternehmer wirklich, damit die Wirtschaft floriert?
Die Wirtschaftswissenschaftler vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bis Ifo diskutieren munter die möglichen Reformmöglichkeiten für die Unternehmensbesteuerung.
Aus meiner Perspektive muss eine faire Erbschaftsteuer doch beides können: Familien vor vermeidbaren Problemen schützen und gleichzeitig nachvollziehbar unterscheiden können zwischen dem Schutz eines Unternehmens und Arbeitsplätzen und dem Schutz seiner Erben.