Überzogene Preise bei Schulranzen Kartellamt verhängt Millionenbußgeld gegen Hersteller von ergobag und Satch
Schulkinder mit ergobag-Ranzen: Der Kauf von Schultaschen ist in diesen Wochen in vielen Familien wieder angesagt
Foto: Stefan Zeitz / IMAGOSchulranzen sind für Kinder häufig eines der ersten Statussymbole. Und diese Symbole lassen sich viele Eltern einiges kosten – das Kind soll bei der Einschulung ja den kritischen Blicken der neuen Mitschülerinnen und -schülern standhalten. Besonders beliebt bei Grundschülern sind Ranzen der Marke ergobag. Deren Attraktion sind Klett-Buttons (sogenannte Kletties), die ausgetauscht werden können. So lässt sich das Ranzen-Design quasi täglich ändern und dem Verkauf von Ersatzkletties sind keine Grenzen gesetzt.
Doch mitunter sind nicht nur die hohe Nachfrage nach Ranzen und Kletties für die hohen Preise verantwortlich: Der Hersteller von Schulrucksäcken der Marken ergobag und Satch, die Fond of GmbH mit Sitz in Köln, hat nach Ansicht des Bundeskartellamts auch unzulässig Preise diktiert.
Gegen die Firma, für deren Produkte im Laden häufig schon mal mehr als 200 Euro fällig werden, hat das Bundeskartellamt deshalb nun ein Millionenbußgeld verhängt. Die Kartellwächter werfen dem Unternehmen laut Mitteilung vor, mit ihm kooperierende Händler beim Vertrieb von Schulranzen und Rucksäcken in ihrer Preissetzung eingeschränkt zu haben.
»Zahlungsbereitschaft der Eltern zum Schutz der Kinder ist relativ groß«
»Das Unternehmen Fond of hat über Jahre hinweg Mindestpreise für seine Schulrucksäcke und -taschen vorgegeben und dafür gesorgt, dass die beteiligten Händler diese Preise nicht unterschreiten«, kritisiert der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. Er rechtfertigt das Bußgeld über insgesamt zwei Millionen Euro: »Fond of hat die Preissetzung systematisch kontrolliert und die Einhaltung der Mindestpreise auch mit Sanktionen gegen die Händler durchgesetzt.«
Hersteller dürfen allerdings schon seit den Siebzigerjahren nur unverbindliche Preisempfehlungen machen. Abweichende vertikale Preisbindungen gehen laut Mundt häufig zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher und können dazu führen, dass diese im Ergebnis höhere Preise zahlen. »Gerade bei Schulrucksäcken und Schultaschen ist die Zahlungsbereitschaft der Eltern zum Schutz der Kinder relativ groß. Hier noch zusätzlich eine Preisbindung durchzusetzen, ist in keiner Weise akzeptabel«, kritisierte Mundt.
Durchsuchung 2019
Fonds of hatte mit Händlern vereinbart, dass Produkte des Unternehmens grundsätzlich zu dem Preis verkauft werden sollten, der als unverbindliche Preisempfehlung vorgegeben wurde. Darüber hinaus war der Onlinehandel jedenfalls bis zum Jahr 2016 nur einigen wenigen Händlern vorbehalten. Die Einhaltung der Preise sei von 2010 an jahrelang kontrolliert und angemahnt worden – zum Teil noch bis zu einer Durchsuchung im Jahr 2019, berichteten die Wettbewerbshüter.
Bei dem gegen diese Praxis nun verhängten Bußgeld wurde laut Kartellamt berücksichtigt, dass das Unternehmen kooperiert hat und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abgeschlossen wurde.
Die Behörde hatte das Verfahren im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde eingeleitet, die ebenfalls gegen das Unternehmen ermittelt hat. Der Bußgeldbescheid in Deutschland ist nun rechtskräftig, das Verfahren gegen die Händler und das Management wurde eingestellt.