Gericht rechtfertigt Kündigung wegen starken Rauchens - DER SPIEGEL
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Geruchsbelästigung Vermieter kündigt starkem Raucher die Wohnung

Nach dem Rauchverbot in Restaurants und Kneipen drohen Nikotinabhängigen nun auch zu Hause Probleme. In Düsseldorf hält ein Richter die fristlose Kündigung einer Mietwohnung für rechtens: Der 74-jährige Bewohner hatte zu stark geraucht.
Raucherin (Symbolfoto): Probleme in den eigenen vier Wänden
Raucherin (Symbolfoto): Probleme in den eigenen vier Wänden

Raucherin (Symbolfoto): Probleme in den eigenen vier Wänden

Foto: Julian Stratenschulte/ dpa
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Düsseldorf - 40 Jahre lang lebte der Mann in seiner Wohnung - mit 74 musste er raus. Seine Vermieterin hatte ihm fristlos gekündigt, weil er zu viel rauchte. Die Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner sei zu hoch. Der Mann habe auf mehrfache Abmahnungen nicht reagiert.

Zu hart oder doch in Ordnung? Ein Richter des Amtsgerichts Düsseldorf stufte die Kündigung als gerechtfertigt ein. Eine Klage dagegen habe kaum Erfolgschancen, befand der Richter und lehnte Prozesskostenhilfe für den Raucher ab.

Die Kündigung hält der Amtsrichter angesichts "der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens" für berechtigt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die schutzwürdigen Interessen Dritter seien höher zu bewerten als die Gewohnheitsrechte des rauchenden Mieters.

Formell entschieden ist der Fall damit allerdings noch nicht: Am 24. Juli soll er vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt werden.

Grundsätzlich ist das Rauchen in Mietwohnungen erlaubt und darf auch durch Klauseln im Mietvertrag nicht verboten werden. In der Vergangenheit hatten aber bereits mehrere Gerichte Vermietern Schadensersatz zugesprochen, wenn Mieter exzessiv rauchten und damit die Wohnung beschädigten.

Aktenzeichen: 24 C 1355/13

stk/dpa