Riester-Urteil EU stärkt Mallorca-Rentner
Rentner: Riester-Sparer können künftig im Alter auch im Ausland leben
Foto: Z1018 Ralf Hirschberger/ dpaLuxemburg - Deutschland muss die Förderung der Riester-Rente ändern: Mehrere Regelungen schränkten die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnsitzes in der EU unzulässig ein und seien somit diskriminierend, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.
Auf Klage der EU-Kommission kippte der EuGH unter anderem die bisherige Regelung, nach der Rentner die Förderung zurückzahlen müssen, wenn sie ins Ausland umziehen. Bislang müssen Rentner die staatlichen Zulagen dem Staat selbst dann erstatten, wenn sie im Alter ihren Wohnsitz in andere EU-Staaten wie Spanien oder Frankreich verlegen.
Der EuGH argumentierte mit dem "abschreckenden Charakter" der Rückzahlungspflicht. Viele Erwerbstätige, die über einen späteren Umzug ins Ausland nachdenken, würden wohl von vornherein auf die Fördergelder verzichten. Wer bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen habe, werde davon abgehalten, Deutschland zu verlassen.
Unzulässig sei auch die Vorschrift, dass das geförderte Riester-Kapital nur zur Anschaffung einer Immobilie in Deutschland verwendet werden darf, urteilte das Gericht. Damit ist absehbar, dass Riester-Sparer künftig überall in der EU Wohnungen und Häuser erwerben können.
Bundesregierung will schnell handeln
Benachteiligt werden nach Ansicht des EuGH auch in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer, die im Ausland wohnen, sogenannte Grenzarbeitnehmer. Anspruch auf staatliche Zulagen zu den Beiträgen für die Riester-Rente haben bislang nur Arbeitnehmer, die in Deutschland Steuern zahlen. Wer in Deutschland arbeitet und in einem Nachbarland wohnt, ist aber oft dort steuerpflichtig. Diese Arbeitnehmer müssten nach dem EuGH-Urteil ebenfalls staatliche Zulagen erhalten.
Die Bundesregierung will sich nach eigenen Angaben dafür einsetzen, "dass die Vorgaben des Urteils durch den Gesetzgeber möglichst zeitnah umgesetzt werden". Die fiskalischen Auswirkungen der geforderten Änderungen seien noch nicht bezifferbar. Nach früheren Expertenschätzungen drohen wegen des Urteils Einnahmeverluste von mindestens 470 Millionen Euro pro Jahr.