Urteil im Scala-Streit Sparkasse Ulm muss Zinsversprechen einhalten
Sparkasse Ulm (Archivbild): Streit um Scala-Sparverträge
Foto: Bernd Weißbrod/ dpaBankkunden in Ulm können weiterhin auf satte Nachzahlungen hoffen. Das Stuttgarter Oberlandesgericht hat den Anlegern im Streit um hochverzinste Sparverträge den Rücken gestärkt. Die Ulmer Sparkasse dürfe die sogenannten Scala-Verträge nach Auffassung des Senats nicht einfach kündigen, urteilte Richter Thomas Wetzel im Berufungsverfahren. "Es besteht kein Recht zur vorzeitigen Kündigung, zur Vertragsanpassung und zur Vertragsaufhebung."
Der Senat wolle mit seinem raschen Urteil nun den Weg für den Bundesgerichtshof (BGH) freimachen. "Die Verfahren dauern nun schon sehr, sehr lange", sagte Wetzel. Die Parteien könnten sich aber auch noch gütlich einigen. Der Streit könnte Signalwirkung für ähnliche Prozesse haben.
Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Zwischen 1993 und 2005 hatte die Ulmer Sparkasse 22.000 Scala-Verträge mit ihren Kunden abgeschlossen. Die Konditionen der Papiere sahen vor, dass Kunden für eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren die monatliche Sparrate auf bis zu 2500 Euro erhöhen konnten und zusätzlich zum Grund- einen saftigen Bonuszins erhielten.
Doch die Bank hat sich verkalkuliert. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase wollte sie später Tausende Kunden aus den attraktiven Verträgen herauslocken - ansonsten drohte die Kündigung. Seit eineinhalb Jahren streitet sie mit Anlegern nun über das Anlageprodukt. Es geht dabei neben dem Kündigungsrecht auch um die Erhöhung der monatlichen Sparraten und um die Berechnung der Grundzinsen. 2013 erklärte die Bank, das Angebot in dieser Form nicht mehr verantworten zu können.
Mit der Entscheidung bestätigte das OLG nun die Ulmer Urteile in den Fällen zweier Sparer. Die Bank habe nach Ansicht des Senats das Risiko einer negativen Zinsentwicklung gekannt und bei Vertragsschluss übernommen. Die Kunden hätten auf die Vereinbarungen vertrauen dürfen. In der Frage des Kündigungsrechts ließ das Gericht die Revision vor dem Bundesgerichtshof zu. Beide Seiten gaben aber an, zunächst erneut in Vergleichsverhandlungen treten zu wollen.
"Wir sind grundsätzlich immer für einen Vergleich offen", sagte Sparkassen-Sprecher Boris Fazzini. Das Geldhaus habe Rückstellungen von 36 Millionen Euro gebildet. "Das hat aber nichts damit zu tun, was die Größenordnung der Scala-Fälle anrichtet", sagte Fazzini.