Von Inflationsausgleich bis Homeoffice-Pauschale Was sich im Steuerrecht alles ändern soll
Mann bei der Heimarbeit (Symbolbild): Die Homeofficepauschale wird verlängert und erhöht
Foto: Finn Winkler / dpaDie Bundesregierung hat zahlreiche Änderungen im Steuerrecht auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte die Pläne am Mittwoch, sodass sie nun ins Parlament eingebracht werden können. Aus Sicht vieler Steuerzahler der wohl wichtigste Punkt: Mit dem Inflationsausgleichsgesetz soll die sogenannte kalte Progression bekämpft werden.
Dieser Effekt entsteht, wenn ein Lohnplus in Höhe der Inflation durch die Anwendung eines höheren Steuertarifs wieder aufgefressen wird. Für 2023 und 2024 soll der Tarif der Einkommensteuer nun entsprechend angepasst werden. Dazu werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs ab 2023 angehoben – höhere Steuersätze greifen also erst bei einem höheren zu versteuernden Einkommen als derzeit. Laut Bundesfinanzminister FDP-Chef Lindner profitieren 48 Millionen Menschen von der Entlastung. Bei einer vierköpfigen Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 56.000 Euro werde so eine zusätzliche Belastung von 680 Euro abgewendet.
Laut der Kabinettsvorlage wird die Anpassung zu Steuermindereinnahmen in Höhe von 12,2 Milliarden Euro im Jahr 2023 führen und knapp 18 Milliarden 2024. Die genaue Höhe der Anpassungen soll im Herbst festgelegt werden, wenn Expertenberichte dazu vorliegen. Lindner sagte, er sei für die Zukunft für eine automatische Anpassung, einen sogenannten Tarif auf Rädern. »Ich werde jedenfalls mich dafür sehr einsetzen und werben.«
In Deutschland liegt der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent, bei besonders hohen Einkommen wird aber ein Zuschlag erhoben, sodass dann insgesamt 45 Prozent abgeschöpft werden. Dieser Satz – die sogenannte Reichensteuer – gilt derzeit ab einem Einkommen von 277.826 Euro. Dieser Wert soll 2023 und 2024 nicht verändert werden.
Außerdem wird die Mehrwertsteuer auf Gas zeitlich befristet abgesenkt – von Anfang Oktober 2022 bis Ende März 2024. Dann gilt statt 19 Prozent der reduzierte Satz von sieben Prozent. Laut Jahressteuergesetz 2022 wird unter anderem die Installation von Solaranlagen wie deren Betrieb steuerlich gefördert. »Wir reden über Maßnahmen in einem Volumen von signifikant über 15 Milliarden Euro an Entlastungen«, sagte Lindner.
Die Mehrwertsteuersenkung für Gas wird den Staat bis März 2024 insgesamt gut elf Milliarden Euro kosten. Von Unternehmen werde erwartet, dass die Senkung vollständig an Verbraucher weitergereicht werde, heißt es in der Formulierungshilfe für die Fraktionen der Ampelkoalition im Bundestag. Die Maßnahme soll Belastungen der Endverbraucher an anderer Stelle abfedern – etwa durch die ab Oktober geplante Gasumlage zur Stabilisierung der Importfirmen wie Uniper.
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Mit dem geplanten Gesetz soll außerdem das Kindergeld angehoben werden – um monatlich 18 Euro für die ersten beiden Kinder und zwölf Euro für das dritte Kind. Die Änderungen sollen ab 2023 greifen. Das Kindergeld für die ersten drei Kinder soll dann einheitlich bei 237 Euro liegen. Der Kinderfreibetrag wird für die Jahre 2022 bis 2024 entsprechend angehoben.
Mit dem Jahressteuergesetz sollen auch mehr Solaranlagen auf Dächern privater Häuser gefördert werden. Hier scheuen Bürger oft wegen bürokratischer Hürden die Installation von Fotovoltaikanlagen. Für die Lieferung und Installation soll künftig die Umsatzsteuer auf null Prozent gesetzt werden. Außerdem sollen Einnahmen aus dem Betrieb der Anlagen bis zu einem bestimmten Niveau von der Ertragsteuer befreit werden.
Beiträge zur Rentenversicherung sollen bereits ab dem kommenden Jahr voll von der Steuer absetzbar sein. Nach bisheriger Gesetzeslage würde dies erst 2025 passieren. Das Vorziehen geht auf den Koalitionsvertrag zurück. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur verbotenen Doppelbesteuerung – also der Besteuerung sowohl des Einkommens, aus dem Rentenbeiträge gezahlt werden, als auch der späteren Rentenauszahlung.
Der Sparer-Pauschbetrag wird auf 1000 Euro angehoben.
Arbeitnehmer, die teilweise daheim arbeiten, sollen weiterhin für die so entstehenden Kosten eine Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag geltend machen können – der Maximalbetrag wird dabei von 600 auf 1000 Euro angehoben. Wer ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, weil kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht – Lindner nannte als Beispiel Lehrerinnen und Lehrer – kann dem Entwurf zufolge dafür pauschal 1250 Euro im Jahr von der Steuer absetzen.
Der sogenannte Spitzenausgleich für besonders energieintensive Betriebe wird um ein Jahr verlängert und damit auch 2023 gelten. Die Firmen können sich dabei bis zu 90 Prozent der Energie- und Stromsteuer zurückerstatten lassen. Rund 9000 Betriebe profitieren davon in Höhe von 1,7 Milliarden Euro.
Das Jahressteuergesetz soll außerdem die organisatorischen Voraussetzungen für Direktzahlungen an jeden Bürger und jeder Bürgerin schaffen. Dafür soll die steuerliche Identifikationsnummer mit der IBAN, also der Bankverbindung, verknüpft werden.
Alle Maßnahmen aus dem Jahressteuergesetz zusammen dürften nächstes Jahr laut Kabinettsvorlage zu Steuermindereinnahmen des Staats von 3,2 Milliarden Euro führen, 2024 wird mit 3,5 Milliarden gerechnet.