Stichprobe in NRW Supermärkte weisen Preise falsch aus
Einkaufswagen im Supermarkt: Behörden leiteten 377 Bußgeldverfahren ein
Foto: Julian Stratenschulte/ dpaDüsseldorf - In Nordrhein-Westfalens Supermärkten werden Preise für Lebensmittel oft falsch ausgezeichnet. Das teilten die Behörden nach Stichproben mit. Bei knapp 108.000 überprüften Preisen hätten die Kontrolleure rund 19.000 Verstöße festgestellt, teilte das NRW-Verbraucherschutzministerium mit. Die kommunalen Behörden leiteten in schweren Fällen insgesamt 377 Bußgeldverfahren ein. Die Verbraucher könnten nicht erkennen, "welches das günstigste Produkt ist, wenn Preise fehlen, unleserlich, falsch berechnet oder nicht zuzuordnen sind", sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.
- Der häufigste Verstoß, der in den 4467 überprüften Geschäften gefunden wurde, war mit 29,2 Prozent eine nicht ausreichende Lesbarkeit der Preisangaben.
- Bei knapp 25 Prozent der Beanstandungen war der Grundpreis falsch berechnet oder gar nicht angegeben.
- Bei mehr als jeder zehnten Beanstandung konnten die Preise den Waren nicht zugeordnet werden. Hierzu wurden die meisten Bußgelder ausgesprochen.
Laut Gesetz muss neben dem Preis für das Produkt auch der Grundpreis pro Liter oder pro Kilogramm angegeben werden, damit Kunden die Preise besser vergleichen können. Die Kontrollen zeigten nun, dass der Handel den Grundpreis oftmals nur in einer sehr kleinen Schriftgröße oder unleserlich angibt.
Laut Remmel fordern die Verbraucherminister seit einem Jahr, dass die Größenverhältnisse von Grund- und Endpreis gesetzlich festgeschrieben werden - im Verhältnis von mindestens 1:2. Auch der Bundesrat habe sich nun im Juli dem angeschlossen. "Wirtschaftsminister Philipp Rösler muss endlich über eine Verschärfung der Preisangabenverordnung nachdenken", forderte Remmel.