Unwetterschäden: Was zahlen Versicherungen? - DER SPIEGEL
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Naturkatastrophen Das bezahlen Versicherungen im Schadensfall

Seit Tagen führen schwere Unwetter zu vielen Schadensmeldungen bei Versicherungen. Was aber wird bezahlt? Der Überblick.
Unwetterschäden in Braunsbach
Unwetterschäden in Braunsbach

Unwetterschäden in Braunsbach

Foto: Marijan Murat/ dpa
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Ob Minden in Nordrhein-Westfalen oder Simbach in Bayern: Seit Tagen führen Starkregen in Deutschland zu dramatische Überschwemmungen. Welche der entstandenen Schäden zahlt die Versicherung?

Erste Schritte

Egal ob die eigene Immobilie, der Hausrat oder das Auto betroffen ist: Zunächst muss die Versicherung informiert werden. Die Schadensmeldung sollte schriftlich per Einschreiben erfolgen. Als erste Maßnahme kann es aber auch ausreichen, anzurufen oder eine E-Mail mit einer Schadensbeschreibung zu schicken. Wer von einem Vermittler betreut wird, sollte auch diesen unverzüglich informieren.

Die Versicherung muss die Möglichkeit haben, den Schaden zu begutachten. Zur Dokumentation sollten Betroffene Fotos machen. Daneben ist eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände sinnvoll sowie Zeugenaussagen. In der Regel wird die Versicherung einen Gutachter schicken, der sich den Schaden ansieht. Wichtig zu beachten: Beschädigte Gegenstände nie ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers entsorgen.

Allerdings gilt auch: Der Versicherte muss den Schaden gering halten. Zerbrochene Fenster muss er also abdichten oder Hausrat im Keller in Sicherheit bringen, wenn zum Beispiel mehr Regen droht und die Schäden dadurch noch größer werden könnten.

Immobilien

Unwetterschäden an Häusern oder Wohnungen übernehmen Gebäudeversicherungen normalerweise nur zum Teil. Immobilienbesitzer sollten daher in ihre genauen Vertragsbedingungen schauen. Typische Wohngebäudeversicherungen decken in der Regel Sturm- und Hagelschäden sowie Blitzeinschläge ab. Schäden durch Überschwemmungen aber tragen sie nur, wenn ergänzend auch eine Elementarschadensversicherung vereinbart wurde.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft werden Elementarschadensoptionen heute beim Abschluss einer neuen Wohngebäudeversicherung meistens automatisch mit angeboten, können von den Kunden aber abgewählt werden. Bei alten Verträgen fehlt dagegen oftmals ein Versicherungsschutz gegen Erdrutsche, sehr starken Schneefall oder die Sturzfluten aus überlaufenden Bächen und Gullys.

Hausrat

Auch bei der Versicherung der Wohnungseinrichtung ist die Lage ähnlich. Die normalen Hausratsversicherungen treten zwar für Folgeschäden durch Sturm und Hagel ein, außerdem greifen sie bei Wasserschäden durch geplatzte Leitungen. Schäden durch Überflutungen von außen decken sie aber nicht automatisch ab. Für solche Fälle muss eine zusätzliche Elementarschadensabdeckungsoption vereinbart werden.

Autos

Bei Schäden an geparkten oder stehenden Autos greift die Teilkaskoversicherung. Das gilt etwa für Beulen, die durch umstürzende Bäume oder Hagelschlag entstehen. Auch bei plötzlichen Überschwemmungen etwa in Tiefgaragen übernimmt sie die Schäden. Wird ein Auto während der Fahrt von Bäumen oder Ästen getroffen, kommt es auf die genauen Umstände an. Stürzen Gegenstände plötzlich vor das Fahrzeug auf die Straße, greift die Teilkaskoversicherung. Liegen Hindernisse allerdings schon länger auf der Straße, hilft nach Angaben des ADAC nur eine Vollkaskoversicherung.

Nicht übernommen werden generell außerdem auch Schäden durch Überflutungen, wenn der Fahrer sein Auto fahrlässig selbst in Gefahr bringt. Die trifft etwa dann zu, wenn er eine überschwemmte Fahrbahn benutzt.

msc/AFP/dpa